Hallo,
ein früherer Arbeitgeber hat über einen kürzeren Zeitpunkt regelmäßige monatliche Zahlungen in eine Rückdeckungsversicherung geleistet. Da ich nunmehr mein 65. Lebensjahr vollendet habe, hat sich der Leistungsträger bei mir gemeldet, das nunmehr die Versorgungsleistung aus der Unterstützungskassenverordnung fällig wird (Einmalzahlung im 4-stelligen Bereich). Diese Leistung soll nach seinen Angaben lohnsteuerpflichtig sein.
Die Berechnung mit der Lohnsteuer hat er dann auch durchgeführt. Dabei wurde die Steuerschuld nach der Lohnsteuerklasse VI berechnet, obwohl ich die Steuerklasse 3 innehabe.
Meine Fragen:
1. Wo trage ich im WISO Sparbuch 2017 das einmalige Alterskapital als Einnahme ein und die bereits abgezogenen Steuern / Beiträge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer?
2. Was / wie kann ich etwas wo eintragen, damit nicht Steuerklasse VI sondern Steuerklasse III zur Berechnung für diese Einmalzahlung angesetzt wird?
Ich hoffe, jemand kann mich verstehen und mir eine Antwort geben, denn ich verstehe gar nichts.
Vielen, vielen Dank für die freundliche Unterstützung sage ich jetzt schon.