Wo / Wie einmalige Versorgungsleistung aus Unterstützungskassenversorgung in WISO Sparbuch 2017 eintragen

  • Hallo,
    ein früherer Arbeitgeber hat über einen kürzeren Zeitpunkt regelmäßige monatliche Zahlungen in eine Rückdeckungsversicherung geleistet. Da ich nunmehr mein 65. Lebensjahr vollendet habe, hat sich der Leistungsträger bei mir gemeldet, das nunmehr die Versorgungsleistung aus der Unterstützungskassenverordnung fällig wird (Einmalzahlung im 4-stelligen Bereich). Diese Leistung soll nach seinen Angaben lohnsteuerpflichtig sein. =O


    Die Berechnung mit der Lohnsteuer hat er dann auch durchgeführt. Dabei wurde die Steuerschuld nach der Lohnsteuerklasse VI berechnet, obwohl ich die Steuerklasse 3 innehabe. ?(


    Meine Fragen:
    1. Wo trage ich im WISO Sparbuch 2017 das einmalige Alterskapital als Einnahme ein und die bereits abgezogenen Steuern / Beiträge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer?
    2. Was / wie kann ich etwas wo eintragen, damit nicht Steuerklasse VI sondern Steuerklasse III zur Berechnung für diese Einmalzahlung angesetzt wird?


    Ich hoffe, jemand kann mich verstehen und mir eine Antwort geben, denn ich verstehe gar nichts.


    Vielen, vielen Dank für die freundliche Unterstützung sage ich jetzt schon.

    • Offizieller Beitrag

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist zwingend 1:1 in die entsprechende Eingabemaske des Sparbuchs einzugeben.


    Die Einkommensteuerveranlagung kennt, in Abhängigkeit der Veranlagungsart, nur die Grundtabelle (Alleinstehende oder Einzelveranlagung von Ehegatten/Partnern) oder Splittingtabelle (Zusammenveranlagung von Ehegatten/Partnern). Die Angabe der Lohnsteuerklasse dient nur der Verprobung bzw. der Prüfung etwaiger Pflichtveranlagungsgründe. Wurde aber im Forum auch schon oft erläutert.

  • Die Lohnsteuerbescheinigung ist zwingend 1:1 in die entsprechende Eingabemaske des Sparbuchs einzugeben.


    Die Einkommensteuerveranlagung kennt, in Abhängigkeit der Veranlagungsart, nur die Grundtabelle (Alleinstehende oder Einzelveranlagung von Ehegatten/Partnern) oder Splittingtabelle (Zusammenveranlagung von Ehegatten/Partnern). Die Angabe der Lohnsteuerklasse dient nur der Verprobung bzw. der Prüfung etwaiger Pflichtveranlagungsgründe. Wurde aber im Forum auch schon oft erläutert.

    Ich sage ganz herzlichen für die Information. Das hilft mir sehr weiter. DANKE!!!!