Private Internetkosten absetzbar? - doppelte Haushaltsführung

  • Hallo,


    ich habe ein Zweitwohnsitz (doppelte Haushaltsführung) an dem ich unter der Woche zum arbeiten bin.


    Dort habe ich keinen Breitband-Internetanschluss und helfe mir über irgendwelche Hotspots oder meinen mobilen LTE Anschluss aus. Jedoch wäre es für mich manchmal schon unumständlicher mir dort auch noch Internet zuzulegen.


    Daher ist die Frage, ob mich rechnerisch bei dem Lohnsteuerausgleich der Breitbandanschluss nur ein Bruchteil von den tatsächlichen Kosten kostet?



    Ich kenne mich leider absolut nicht mit der Steuer aus und weiß daher nicht wie und was man da absetzen kann und wie das alles verrechnet wird. Durch Google hab ich jetzt schon einige Fachbegriffe und Auslegungssachen aufgegriffen.


    Daher jetzt meine Fragen:


    • Angenommen ich habe genügend Lohnsteuer bezahlt und kann die Internetkosten in Höhe von 30€/Monat im Rahmen des Jahreslohnsteuerausgleichs (Werbungskosten) komplett geltend machen. Was sollte ich dann vom Finanzamt zurück bekommen? Krieg ich dann 1:1 30€/Monat zurück, oder wird dann da noch was abgezogen?
    • Kann man einen mobilen Datentarif ebenfalls bei dem Jahreslohnsteuerausgleich geltend machen? …dann könnte ich mir nämlich auch vorstellen eine LTE-Vertrag mit 20 GB zu gönnen und diesen dort zu nutzen.
    • Gibt es allgemein beim Abschluss eines Vertrages was zu beachten? Was ist eigentlich wenn man jetzt für den Abschluss noch eine Auszahlungs-Prämie erhält – muss man diese dann auch wieder in der Steuer rausrechnen?


    Grüße & Danke schonmal für antworten

  • Angenommen ich habe genügend Lohnsteuer bezahlt und kann die Internetkosten in Höhe von 30€/Monat im Rahmen des Jahreslohnsteuerausgleichs (Werbungskosten) komplett geltend machen. Was sollte ich dann vom Finanzamt zurück bekommen? Krieg ich dann 1:1 30€/Monat zurück, oder wird dann da noch was abgezogen?

    nein - wie viele bist du wohl der Meinung, dass die Kosten von der Steuerlast abgezogen werden. Dem ist aber nicht so. Du sparst nur in Höhe deines Grenzsteuersatzes, wenn überhaupt Werbungskosten vorliegen.
    Ausserdem: den Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon lange nicht mehr - du machst eine Einkommensteuererklärung.



    Kann man einen mobilen Datentarif ebenfalls bei dem Jahreslohnsteuerausgleich geltend machen? …dann könnte ich mir nämlich auch vorstellen eine LTE-Vertrag mit 20 GB zu gönnen und diesen dort zu nutzen.

    nein - rein privat veranlasste Kosten können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Und schon garnicht "Luxus" - LTE mit 20 GB ist wohl kaum von deinem Arbeitgeber verlangt.



    Gibt es allgemein beim Abschluss eines Vertrages was zu beachten? Was ist eigentlich wenn man jetzt für den Abschluss noch eine Auszahlungs-Prämie erhält – muss man diese dann auch wieder in der Steuer rausrechne

    Was du hier privat machst, ist deine eigene Angelegenheit. Steuerlich gibt es nichts zu beachten, da hier für dich nichts zu machen ist.

  • nein - wie viele bist du wohl der Meinung, dass die Kosten von der Steuerlast abgezogen werden. Dem ist aber nicht so. Du sparst nur in Höhe deines Grenzsteuersatzes, wenn überhaupt Werbungskosten vorliegen.Ausserdem: den Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon lange nicht mehr - du machst eine Einkommensteuererklärung.

    Das versteh ich momentan nicht... Gibt es irgendwie ein Rechenbeispiel?

    nein - rein privat veranlasste Kosten können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Und schon garnicht "Luxus" - LTE mit 20 GB ist wohl kaum von deinem Arbeitgeber verlangt.

    Was heißt privat? Ich nehme ja anhand des Breitband-Festanschluss dann den LTE-Vertrag für das Internet. Hätte ja dann 2 Verträge Festanschlüsse am laufen, einer an meinem Lebensmittelpunkt (Erstwohnsitz) und einem an meinem Arbeitsplatz (Zweitwohnsitz).


    Ich check das mit dem zitieren hier nicht richtig! =O

    • Offizieller Beitrag

    Ich check das mit dem zitieren hier nicht richtig!

    Ich habe das mal in Ordnung gebracht.

    Das versteh ich momentan nicht... Gibt es irgendwie ein Rechenbeispiel?

    Die Werbungskosten werden allgemein nicht erstattet, sondern verringern nur Dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn Dein Steuersatz 25% beträgt, dann bekommst Du pro EUR Steuer nur 25 Cent erstattet. Denn nur die 25 Cent Steuer würdest Du ohne das auf den EUR Einkommen zahlen.

  • Zitat

    Was heißt privat? Ich nehme ja anhand des Breitband-Festanschluss dann den LTE-Vertrag für das Internet. Hätte ja dann 2 Verträge Festanschlüsse am laufen, einer an meinem Lebensmittelpunkt (Erstwohnsitz) und einem an meinem Arbeitsplatz (Zweitwohnsitz).


    Solange das Internet nicht für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wird, sondern nur für die "Freizeitgestaltung", ist der zweite Vertrag eine rein private Angelegenheit und darauf wollte babuschka hinaus.

  • Ich nehme ja anhand des Breitband-Festanschluss dann den LTE-Vertrag für das Internet. Hätte ja dann 2 Verträge Festanschlüsse am laufen, einer an meinem Lebensmittelpunkt (Erstwohnsitz) und einem an meinem Arbeitsplatz (Zweitwohnsitz).

    Na und? Trotzdem gehören Internetkosten nicht zu den zwingend notwendigen Kosten eines zweiten Haushalts. Und aus deinen Schilderungen glaube ich kaum, dass du das Internet überwiegend beruflich nutzt, denn nur dann hättest du eine Chance für einen Anschluss, aber nicht für beide.