Kindertagespflege - EÜR & Steuerfreie Einnahmen

  • Guten Tag zusammen,


    ich sitze momentan an der Einnahmenüberschussrechnung meiner Frau, die im vergangenen Jahr ihre Tätigkeit als selbstständige Tagesmutter aufgenommen hat. Ich versuche gerade im Modul "EÜR" den Gewinn und die Ausgaben richtig zu erfassen und habe ein Problem mit den steuerfreien Zuschüssen. Und zwar bekommt man als Tagesmutter einen gewissen Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, der steuerfrei ist. Dieses Geld muss ja sicherlich in den Einnahmen enthalten sein. Ich finde allerdings in der EÜR keine Möglichkeit anzugeben, welcher Teil der Einnahmen nicht zu versteuern ist. Wenn ich "von Hand" eine EÜR machen würde ich einfach rechnen: steuerpflichtiger Gewinn = Gesamteinnahmen - Ausgaben - steuerfreie Einnahmen.


    Ich würde mich freuen wenn mir jemand erklären könnte wie ich das angebe (entweder im EÜR Modul oder in der Anlage EÜR).


    Viele Grüße
    Herbert

  • Hallo herbert_hafner,


    meines Erachtens haben weder die von deiner Frau gezahlten Beiträge noch die Zuschüsse der Gemeinde in der EÜR etwas zu suchen. Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung sind Sonderausgaben und gehören in die Einkommensteuererklräung. Dort sind dann auch die Zuschüsse abzusetzen.


    Wenn das Geld über das Geschäftskonto läuft, bitte das Konto 1820/1830 nehmen (auch für die Zuschüsse).