Buchungen vom Steuerberater nicht reproduzierbar

  • Er hat mich heute angerufen, da ich in einem Meeting war musste ich Ihn zurück rufen. Hab mich mit ihm auf 450€ Brutto geeinigt, mehr als ich wollte. Er hat sich darüber lustig gemacht und gemeint: Da mache ich mir dann einen Spaß draus und wir sehen uns vor Gericht wieder.


    Als ich ihm sagte das die Parktickets falsch gebucht worden sind, lachte er und zog das ganze ins lächerliche. Vorher schlau gemacht, es ist also wirklich so das Städte und Gemeinden von der Steuer befreit sind. Gedroht hat er mir auch noch, er könne ja auch noch 3 Jahre zurück rechnen. Ich hatte lange im Vorfeld vor der Selbstständigkeit mit ihm darüber am Telefon gesprochen.


    Bevor ich vor Gericht eine Bauchlandung hingelegt hätte und noch tiefer in die Tasche hätte greifen müssen, lieber so, nicht optimal, aber besser als die komplette Rechnung.

    • Offizieller Beitrag

    Er hat mich heute angerufen,

    Und warum?


    Hab mich mit ihm auf 450€ Brutto geeinigt, mehr als ich wollte. Er hat sich darüber lustig gemacht und gemeint: Da mache ich mir dann einen Spaß draus und wir sehen uns vor Gericht wieder.

    Und dann diskuitiert man mit so einem noch weiter?


    Als ich ihm sagte das die Parktickets falsch gebucht worden sind, lachte er und zog das ganze ins lächerliche. Vorher schlau gemacht, es ist also wirklich so das Städte und Gemeinden von der Steuer befreit sind. Gedroht hat er mir auch noch, er könne ja auch noch 3 Jahre zurück rechnen.

    Spätestens da wäre von mir jegliches Gespräche freundlich und spontan beendet worden.


    Bevor ich vor Gericht eine Bauchlandung hingelegt hätte und noch tiefer in die Tasche hätte greifen müssen, lieber so, nicht optimal, aber besser als die komplette Rechnung.

    Und warum klärst Du das nicht vorher mit der Steuerberaterkammer? Gerade auch solche telefonische Methoden werden die interessieren. Erinnert mich ja fast an Drückerkolonnen. Ich würde kurzfristig mit meinen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer aufschlagen und das überprüfen lassen.

  • Ich würde kurzfristig mit meinen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer aufschlagen und das überprüfen lassen.

    Das ist und bleibt auch mein Rat. Hier werden sehr unlautere Methoden angewandt. Für mich geht das Ganze schon nahe an Erpressung


    Er hat sich darüber lustig gemacht und gemeint: Da mache ich mir dann einen Spaß draus und wir sehen uns vor Gericht wieder.

    Das sieht mir eher nach dem berühmten "Pfeifen im Walde aus".


    Als ich ihm sagte das die Parktickets falsch gebucht worden sind, lachte er und zog das ganze ins lächerliche.

    Zeugt von absoluter Unseriosität - dies sollte die Steuerberaterkammer wissen, denn damit bezeugt er einfach mangelnde Kenntnisse und/oder mangelnde Überprüfung der Mitarbeiter.


    Gedroht hat er mir auch noch, er könne ja auch noch 3 Jahre zurück rechnen.

    Nein - kann er absolut nicht. Wenn er Leistungen berechnet hat, kann er nicht rückwirkend neue Rechnung nach Belieben schreiben. Wenn er nach Wertgebühr abgerechnet hat, kann er definitiv nicht auch noch Zeitgebühren berechnen.

  • ...lieber so, nicht optimal, aber besser als die komplette Rechnung.

    Für mich geht das Ganze schon nahe an Erpressung


    Naja, wir kennen hier ja nur die letztlich einseitige Schilderung des unzufriedenen Parts der Geschichte. Von daher sind Ratschläge zwar nicht schlecht, aber abwägen muß der TO letztlich selbst und wenn ich an seiner Stelle wäre, würde ich mich auch mit der hälftigen Rechnungssumme begnügen, das Ganze als Lehrgeld verbuchen und keine Zeit weiter verschwenden.

  • Und warum klärst Du das nicht vorher mit der Steuerberaterkammer? Gerade auch solche telefonische Methoden werden die interessieren. Erinnert mich ja fast an Drückerkolonnen. Ich würde kurzfristig mit meinen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer aufschlagen und das überprüfen lassen.

    Als ich ihm sagte das ich mit der Steuerberaterkammer gesprochen habe sagte er mir: "Eine Schlichtung ist freiwillig und daran werde ich nicht teilnehmen". Die Kammer hat mich bei den zwei Telefonaten immer auf die Schlichtung verwiesen.


    Ich hab jetzt soweit damit abgeschlossen und als Lehrgeld, wie Heiko66 schon geschrieben hat, verbucht, ein fader Beigeschmack bleibt jedoch. Sollte ich jedoch irgendwann einmal hören das er über diese Sache mit meinem Schulfreund gesprochen hat, dann schlägt das Imperium zurück. Was er nicht weiß, ich hatte erstens Zeugen die das Gespräch mit gehört haben und eine Niederschrift des ganzen Telefongesprächs. Wie Heiko66 auch geschrieben hat kennt Ihr nur die eine Seite, was diese Seite allerdings sagt ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Lügen haben kurze Beine und mit fast 50 liegt mir die Wahrheit nun mal am Herzen. Gelogen wird in unserer Zeit eh genug.


    Ich habe da allerdings noch eine ganz andere Frage und will dafür nicht noch einen neuen Thread eröffnen.
    Am Wochenende hat ein Kunde über ebay Ware bestellt und unmittelbar danach ist er vom Kaufvertrag zurück getreten. Ich hatte das zu spät gelesen und die Rechnung schon erstellt in MB. Die Rechnung hat er noch nicht, die ist nach wie vor hier bei mir. Ich werde dazu auch keine Zahlung bekommen. Wie buche ich das ganze jetzt ohne Gutschrift auf sein Kundenkonto aus MB wieder raus?. Hab schon im Handbuch nachgesehen aber da geht das nur über die Gutschrift. Im Forum habe ich etwas über eine Vorlage für eine Stornorechnung bei Buhl gelesen, war aber aus dem Jahr 2015 glaube ich. Kann mir bitte jemand sagen wie ich in diesem Fall die Rechnung storniere?


    Nochmals vielen Dank für rege Anteilnahme, hätte ich eine Betriebsrechtschutz oder Geld im Überfluss hätte ich es mal drauf ankommen lassen. Bei diesem ungewissem Ausgang zahle ich liebe das Lehrgeld. Was mich nur nervt ist das er mir keine korrigierte Rechnung geben will. Ich sollte auf die Rechnung schreiben: "Reduzierung gemäß telefonischer Vereinbarung vom 20.03.2017".


    Gruß
    Torsten

  • Was mich nur nervt ist das er mir keine korrigierte Rechnung geben will. Ich sollte auf die Rechnung schreiben: "Reduzierung gemäß telefonischer Vereinbarung vom 20.03.2017".

    Hier empfieht sich zur Vorbeugung von eventuell in Zukunft kommenden Mahnungen ein Aktenvermerk! Hier gehört auch hin, dass sich der Berater weigert, eine korrigierte Rechnung zu erstellen.
    Alles in allem ein äusserst unseriöses Mitglied der Steuerberaterzunft. So krass habe ich das Gottseidank nie erlebt (hatte schon mit einigen zu tun).

  • Ich bin auch froh das ich bei Ihm nicht mehr bin, meine neue Steuerberaterin hat im Januar noch eine Parkquittung gefunden die mit Steuer gebucht wurde. Unterlagen die Sie angefordert hat bei ihm, und die er an Sie senden sollte, hat er an mich geschickt. Am Mittwoch hatte Sie mich angerufen und mir gesagt das Sie auf die Unterlage seit Freitag wartet. Sie war ziemlich sauer und sagte "Wenn er mir blöd kommt dann zeige ich Ihn bei der Steuerkammer an!". Als ich gestern zuhause ankam lag ein Brief von Ihm bei mir und da waren auch die Unterlagen für die Steuerberaterin drinnen. So viel dazu.


    Über das letzte Telefonat habe ich eine fast 1:1 Kopie in schriftlicher Form.


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