Anrechnung von Bafög/Auslandsbafög und Stipendium

  • Hallo zusammen,


    ich habe einige Fragen zum Thema Auslandsbafög und Stipendium und ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
    Zunächst zur Grundlage:
    Steuererklärung 2015 als Verlustvortrag
    Studium: Masterstudium


    Während des Auslandssemesters (2015) habe ich Auslandsbafög bezogen. Ich bin mir sehr unsicher, ob ich überhautp das Bafög eintragen muss und wenn ja, an welcher Stelle in dem Steuerprogramm.
    Ich weiß, dass Bafög grds. nicht eingetragen werden muss, aber in diesem Fall besteht das Bafög aus folgenden Bestandteilen:
    -Grundbedarf; Reisekosten; Auslandskrankenverischerung; Auslandszuschlag sowie Ausbildungsgebühr.


    Zudem habe ich ein Stipendium einer privaten Stiftung über den Zeitraum des gesmaten Masterstudiums erhalten. Als Gegenleistung musste ich mich am Ende des Studium bei der Firma für einen Job bewerben. Es handelt sich um einen jährlichen betrag von 1800 €. Das Stipendium wurde aufgrund guter Leistungen gezahlt.
    Auch hier die Frage: muss ich das Stipendium angeben und wenn ja, unter welchen Reiter?


    Freundliche Grüße


    Lea