Auf Grund des neuen Gerichtsurteils zum Thema Betriebsstrom der Heizanlage steht fest, dass der Anteil auf jeden Fall bei der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden muss, notfalls durch eine Schätzung.
Es geht um eine Hausgeldabrechnung mit Heizkostenabrechnung und alle Abrechnungszeiträume entsprechen dem Kalenderjahr.
Nun möchte ich diesen Anteil des Allgemeinstroms auf das Konto für Heiznebenkosten umbuchen. 2016 sind nun alle Stromabrechnungen und Abschläge auf das Umlagekonto für Allgemeinstrom gebucht worden. Sobald der Anteil des Betriebsstroms für die Heizung feststeht, buche ich nun den entsprechenden Anteil als Ausgabenrückerstattung auf ein Verrechnungskonto. Dann buche ich den gleichen Betrag wieder als Ausgabe auf das Umlagekonto, welches den Heizkosten zugeordnet ist. So weit so gut!
Aber in welchem Jahr nehme ich die Korrekturbuchung vor? Allgemeinstrom wird nach dem Abflussprinzip abgerechnet, Heizkosten (d.h. auch der Strom) nach dem Leistungsprinzip. Nehme ich die Buchung am Ende des Jahres 2016 vor, so reduziert sich der 2016 abgerechnete Anteil für Allgemeinstrom. Buche ich die Differenz aber erst in diesem Jahr, nämlich dann, wenn auch die Heizkosten endabgerechnet werden, dann zahlen die Eigentümer den Strom doppelt: Einmal als Allgemeinstrom, der 2016 bezahlt worden ist, und einmal als Anteil in der Heizkostenabrechnung. Die Ausgabenrückerstattung für den Allgemeinstrom wirkt sich erst in der Abrechnung 2017 aus, aber da der der Korrekturbuchung zugeordnete Zeitraum 2016 sein muss, wird der Betrag bei den Heizkosten dann in der Abrechnung 2016 ebenfalls fällig.
Mir erscheint es logischer, den Strom dann umzubuchen, wenn die finale Stromabrechnung und die Heizkostenabrechnung da sind (also erst 2017). Das führt jedoch einmalig zu dem Effekt, dass die Eigentümer doppelt zahlen. Eine Buchung einfach so am Ende 2016 einzuschieben, finde ich nicht elegant und zumindest aus buchhalterischer Sicht fragwürdig.
Was ist denn das richtige Vorgehen? Ich könnte die Frage auch noch allgemeiner formulieren: Wenn mein Stromanbieter mir irgendeine Stromabrechnung schickt, woher soll ich dann ahnen, wie er sich für das Jahr aufteilt in Allgemeinstrom und Heizstrom?! Ergo kann ich doch immer nur auf ein vorläufiges Umlagekonto buchen und später korrigieren.