Besteuerung bei zweigeteilter PV Anlage, ein Anlagenteil 12/2011 mit Selbstverbrauchsvergütung, einer 5/2012 ohne Selbstverbrauchsvergütung

  • Hallo,


    ich bin neu hier und kann über die Suchfunktion leider nichts zum o.g. Thema finden.


    Konkret geht es mir um zwei Fragen:
    Kann ich über das PV Modul in der Einkommenssteuererklärung irgendwo meine spezielle Konstellation eingeben?
    Bisher habe ich den Selbstverbrauch steuerlich nicht angegeben, war das falsch oder gilt für meinen Anlagenteil 1 die Vereinfachungsmaßnahme? (Hilfetext aus dem Steuersparbuch)

    Vereinfachungsmaßnahme bei Selbstverbrauch nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 (= Inbetriebnahme nach 31.12.2008 bis 31.03.2012)

    Statt der Ermittlung der Entnahme nach den ausgeführten allgemeinen Grundsätzen kann aus Vereinfachungsgründen die umsatzsteuerliche Sichtweise des Selbstverbrauchs des erzeugten Stroms nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 für ertragsteuerliche Zwecke übernommen werden. Danach kann davon ausgegangen werden, dass der Anlagenbetreiber den gesamten erzeugten Strom an den Netzbetreiber liefert und dafür die ungekürzte Einspeisevergütung erhält (die einschl. Umsatzsteuer als Betriebseinnahme zu erfassen ist), während er andererseits jenen Strom, den er selbst verbraucht, vom Netzbetreiber bezieht.
    Für den bezogenen Strom wendet dann der Anlagenbetreiber den Kürzungsbetrag nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 auf (für 2012: 16,38 Ct/kWh für den Stromanteil bis zu 30 % der insgesamt erzeugten Strommenge). Die Aufwendungen für den bezogenen Strom sind Aufwendungen der privaten Lebensführung, wenn der Strom im eigenen Haushalt verwendet wird; als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind diese Aufwendungen nur abziehbar, wenn der bezogene Strom im Rahmen einer Einkunftsart verwendet wird.
    Achtung
    Beachten Sie bitte, dass bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung das Wahlrecht bereits im Jahr der Zusage ausgeübt werden muss


    Würde mich sehr über Hinweise freuen


    Gruß Ulli

  • Bisher habe ich den Selbstverbrauch steuerlich nicht angegeben, war das falsch

    Ja - denn das sind immer Einnahmen aus deinem Gewerbe "Photovoltaik". Die Vereinfachungsregel dürfte bei Inbetriebnahme im Mai 2012 nicht mehr gelten - aber gehe hier im Forum einmal etwas auf die Suche, zu deinem Thema ist hier schon öfter die Rede gewesen, auch mit sehr ausführlichen Anleitungen, wie das zu buchen ist.. Du bist absolut kein "spezieller" Fall.

  • Ich arbeite mit einer Konkurrenz-Software. Da wird man gefragt ob man nach weitere Photovoltaikanlagen betreibt. Bei Ja geht ein Fenster auf und man kann weitere Anlagen erfassen. Geht das bei Wiso nicht ?

  • Da wird man gefragt ob man nach weitere Photovoltaikanlagen betreibt. Bei Ja geht ein Fenster auf und man kann weitere Anlagen erfassen. Geht das bei Wiso nicht ?

    Das hat doch mit der Frage der Einnahmenerfassung nichts zu tun. Dem TE geht es darum, wie er den Selbstverbrauch erfassen muss, nicht, wie er eine zweite Anlage einrichten kann.

  • Hallo babuschka: Erst lesen, dann schreiben. TE stellte 2 Fragen. Ich habe auf die Frage: wie erfasse ich 2 Photovoltaikanlagen in eine Gewinnermittlung geantwortet. Anscheinend gab es da Probleme. Auf die weitere Frage über den Eigenverbrauch ging ich nicht ein. Gruß

  • Vielen Dank an alle für die Infos. Ich finde leider keine Hinweise, wie ich korrekt beide Anlagenteile über das pv Modul der Einkommensteuererklärung eingeben kann, werde also weiterhin die eür nutzen müssen. Die zweite Frage beschäftigt mich nach intensiver Durchforstung dieses und weiterer Foren mehr. Ich habe aus Unkenntnis und weil ich der Anleitung eines erfahrenen Nachbarn vertraut habe, seit 5 Jahren den Eigenverbrauch weder als gewinnerhöhende Einnahme noch die Umsatzsteuer auf den Unterschiedsbetrag zwischen Einspeisevergütung und Eigenverbrauchsvergütung erfasst. Ich habe also Steuern hinterzogen. Sind zwar keine großen Beträge, aber ich will auch die nächsten 15 Jahre gut schlafen. Mich wundert, dass das WISO Programm keinen Plausibilitätsfehler meldet und auch das FA nie reklamiert hat. Ich denke ich brauche einen Steuerberater...

  • Hallo,


    das dürfte hier sicher angebracht sein. Es sind Kleinbeträge, die sich auch nicht über 5 Jahre auf mehr als 50.000 Euro hinterzogene Steuern summieren - insofern Glück im Unglück. Aber was jetzt zu machen ist und wie, kann dir nur ein Steuerberater sagern - möglichst einer mit Erfahrung bei Selbstanzeigen (um das handelt es sich nämlich jetzt).


    Das EÜR-Modul ist hier sowie das bessere, da du dort alle Anlagen einzeln mit Anschaffungsdaten aufnehmen kannst. Ein eigenes PV-Modul gibt es eh nicht - du bist wahrscheinlich im Bereich Anlage G (Gewerbetreibende). Hier müsstest du einen zweiten Betrieb anlegen (wie den ersten, nur mit den anderen Anschaffungsdaten und den Einnahmen aus dem Selbstverbrauch).


    Ich mache meine PV-Anlage auch über das EÜR-Modul, schon weil ich hier Onlinebanking machen kann und zwei oder mehrere Anlagen in einer EÜR "verbraten" kann.