Hallo,
ich bin neu hier und kann über die Suchfunktion leider nichts zum o.g. Thema finden.
Konkret geht es mir um zwei Fragen:
Kann ich über das PV Modul in der Einkommenssteuererklärung irgendwo meine spezielle Konstellation eingeben?
Bisher habe ich den Selbstverbrauch steuerlich nicht angegeben, war das falsch oder gilt für meinen Anlagenteil 1 die Vereinfachungsmaßnahme? (Hilfetext aus dem Steuersparbuch)
Vereinfachungsmaßnahme bei Selbstverbrauch nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 (= Inbetriebnahme nach 31.12.2008 bis 31.03.2012)
Statt der Ermittlung der Entnahme nach den ausgeführten allgemeinen Grundsätzen kann aus Vereinfachungsgründen die umsatzsteuerliche Sichtweise des Selbstverbrauchs des erzeugten Stroms nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 für ertragsteuerliche Zwecke übernommen werden. Danach kann davon ausgegangen werden, dass der Anlagenbetreiber den gesamten erzeugten Strom an den Netzbetreiber liefert und dafür die ungekürzte Einspeisevergütung erhält (die einschl. Umsatzsteuer als Betriebseinnahme zu erfassen ist), während er andererseits jenen Strom, den er selbst verbraucht, vom Netzbetreiber bezieht.
Für den bezogenen Strom wendet dann der Anlagenbetreiber den Kürzungsbetrag nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 auf (für 2012: 16,38 Ct/kWh für den Stromanteil bis zu 30 % der insgesamt erzeugten Strommenge). Die Aufwendungen für den bezogenen Strom sind Aufwendungen der privaten Lebensführung, wenn der Strom im eigenen Haushalt verwendet wird; als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind diese Aufwendungen nur abziehbar, wenn der bezogene Strom im Rahmen einer Einkunftsart verwendet wird.
Achtung
Beachten Sie bitte, dass bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung das Wahlrecht bereits im Jahr der Zusage ausgeübt werden muss
Würde mich sehr über Hinweise freuen
Gruß Ulli