Hallo,
letztes Jahr hatte ich auf dem Weg zu einer Fortbildung einen Unfall (Totalschaden) mit meinem privaten KFZ, an dem ich laut Polizei und zunächst auch des Unfallgegners nicht schuld war. Nach langem hin und her wurden mir schlussendlich nur 2/3 aller anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet. In der Erstattung erhalten waren also jeweils 2/3 des Wiederbeschaffungswertes, Gutachterkosten, Nutzungsentschädigung, Anwaltskosten, etc.
Nun möchte ich die Unfallkosten steuerlich als Werbungskosten absetzen. Angenommen der Gesamtschaden inkl. aller Kosten belief sich auf 6.000€. Nach der Erstattung bleibt also eine Differenz von 2.000€. Diese kann ich nun also nach meinem Verständnis als Werbungskosten ansetzen?!
Vielen Dank im Voraus.
Martin