Werbungskosten - Unfall auf dem Weg zur Fortbildung

  • Hallo,


    letztes Jahr hatte ich auf dem Weg zu einer Fortbildung einen Unfall (Totalschaden) mit meinem privaten KFZ, an dem ich laut Polizei und zunächst auch des Unfallgegners nicht schuld war. Nach langem hin und her wurden mir schlussendlich nur 2/3 aller anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet. In der Erstattung erhalten waren also jeweils 2/3 des Wiederbeschaffungswertes, Gutachterkosten, Nutzungsentschädigung, Anwaltskosten, etc.


    Nun möchte ich die Unfallkosten steuerlich als Werbungskosten absetzen. Angenommen der Gesamtschaden inkl. aller Kosten belief sich auf 6.000€. Nach der Erstattung bleibt also eine Differenz von 2.000€. Diese kann ich nun also nach meinem Verständnis als Werbungskosten ansetzen?!


    Vielen Dank im Voraus.


    Martin

  • Hallo,


    ich würde dir empfehlen, lies hierzu einmal die steuerliche Hilfe im Steuersparbuch. Du bekommst dort eigentlich alle Informationen, die du brauchst.


    Generell: du gibst deine Ausgaben an (also nicht Wiederbeschaffungskosten, wenn du kein neues Auto gekauft hast und auch dann bezweifle ich, dass diese Kosten zählen, eher die Reparaturkosten; ebenso nicht die Nutzungsausfallentschädigung, sind ja keine Ausgaben angefallen). Dann setzt du von den Ausgaben die erhaltene Zahlung de Versicherung ab, nur der Rest können als Werbungskosten anerkannt werden, wenn denn Werbungskosten vorliegen. Der erste Anschein (Fahrt zu einer Fortbildung) spricht dafür, allerdings ist dann auch die Frage, ob diese Fortbildung von deinem Arbeitgeber veranlasst war oder es sich um eine Weiterbildung handelt.