Hallo in die Runde,
ich habe sage und schreibe 1,16 € vom FA aus der USt-Erklärung 2016 erhalten.
Wo buche ich die jetzt hin? SKR03 Konto 1790?
LG Fofinha
Hallo in die Runde,
ich habe sage und schreibe 1,16 € vom FA aus der USt-Erklärung 2016 erhalten.
Wo buche ich die jetzt hin? SKR03 Konto 1790?
LG Fofinha
buche ich die jetzt hin?
wenn das Konto 1790 (USt. Vorjahr) diesen Betrag ausweist, ja.
Geg-Kto natürlich Bank
Moin,
wenn das Konto 1790 (USt. Vorjahr) diesen Betrag ausweist
grade das wäre m. E. bei der EÜR-Gewinnermittlung verkehrt (keine Saldenvorträge).
ich habe sage und schreibe 1,16 € vom FA aus der USt-Erklärung 2016 erhalten.
Herzlichen Glückwunsch
Gruß
Maulwurf
ja und wo nun hin damit?
Das Konto ist schon i. O.
Danke schön
(keine Saldenvorträge).
Ich schließe die VSt. ab und buche Guthaben eben auf dieses Konto. Im Folgejahr wird nach Zahlungseingang der Betrag raus gebucht. Schließlich gibt es dieses Konto im EKR 03
Das ist, wie gesagt, m. E. nicht richtig, da das Kto. 1790 (bei EÜR) eine Einnahme ist, aber eben erst bei Erhalt.
*grübel* - im Vorjahr habe ich noch mit einem anderen Programm gebucht, bei dem es all diese Funktionen gar nicht gab.
Die Steuererklärung wiederum habe ich mit dem Steuerprogramm von Aldi Nord gemacht ( ja Aldi Nord - ist auch von Buhl) - mit dem Programm mache ich schon Jahr und Tag unsere Steuererklärung.
Dort habe ich alle Daten eingegeben und auch die bereits bezahlten USt-Vorausszahlungen. Dabei ist dann diese Mini-Differenz entstanden. Ich habe mit diesem Betrag im jetzigen Buchhaltungsprogramm keinen Saldovortrag mit Konto 9000 und 1790 gebucht.
keinen Saldovortrag mit Konto 9000 und 1790 gebucht.
.. und das ist ja auch (aus den o. g. Gründen) gut so
.. und das ist ja auch (aus den o. g. Gründen) gut so
"nachbuchen" im alten Jahr geht auch nicht, wg. 10 Tagesfrist und alle Konten festgeschrieben. Bliebe nur "Privatentnahme"
Ihr verwirrt mich - ich würde jetzt einfach Bank 1200 an 1790 buchen oder muss da nochwas buchen?
Bank 1200 an 1790 buchen
Richtig - nichts weiter; @ixtafloors letzten Beitrag hab' ich auch nicht verstanden
Bank 1200 an 1790
kommt darauf an wie Du Deine VStKonten abgeschlossen hast. Wo also der Forderungsbetrag steht.
Gehe einmal auf "Auswertungen" und dort auf "Umsatzsteuerliste" Und wenn Du deine Vorauszahlungen / Erstattungen auf 1789 gebucht hast, müsste dort eben der zu erstattende Betrag stehen.
Dort sind Zahlen und Konten ersichtlich.
Richtig - nichts weiter
ach jetzt plötzlich
grade das wäre m. E. bei der EÜR-Gewinnermittlung verkehrt
@ixtafloors letzten Beitrag hab' ich auch nicht verstanden
Das habe ich aus dem Grund geschrieben, weil Du mit der Buchung die ich oben vorgeschlagen hatte nicht einverstanden warst
grade das wäre m. E. bei der EÜR-Gewinnermittlung verkehrt (keine Saldenvorträge).
@Fofinha kann nicht mehr im alten Jahr buchen, wg. der 10 Tagesfrist zum Jahreswechsel. Zudem sollten die Konten wg. GOBD-Grundsätze festgeschrieben sein.
kommt darauf an wie Du Deine VStKonten abgeschlossen hast. Wo also der Forderungsbetrag steht.
Gehe einmal auf "Auswertungen" und dort auf "Umsatzsteuerliste" Und wenn Du deine Vorauszahlungen / Erstattungen auf 1789 gebucht hast, müsste dort eben der zu erstattende Betrag stehen.
Dort sind Zahlen und Konten ersichtlich.
irgendwie steh ich jetzt immer mehr auf dem Schlauch - wie VSt- Konten abschließen? Ich fange ja erst dieses Jahr an in diesem Programm zu buchen. Zeigt mir das Programm dann am Jahresende was ich wiederbekomme oder noch nachzahlen muss?
Bei mir stehen die 1,16 nirgendwo als Forderungsbetrag -
Die USt-Voranmeldung habe ich für Januar und Februar auf 1780 gebucht. Die 1,16 zuviel entrichtete USt stammt ja aus den vorigen Jahr und aus einem anderen Buchungsprogramm...die tauchen hier ja noch gar nicht auf
Also nochmal: einzige Buchung ist Bank an 1790 in 2017.
Bei der EUR müssen keine Steuerkonten abgeschlossen und schon gar nicht vorgetragen werden. Im alten Jahr sind die VSt/USt/VZ als Einnahmen bzw. Ausgaben; die Erstattung des FA eine Einnahme im neuen Jahr.
Bitte @ixtrafloor, hör' auf, hier durch endlose und sachlich falsche Beiträge nur noch mehr Verwirrung zu stiften.
Daaaaaaaaaaaaaaaankeeee - also lag ich gedanklich doch schon richtig - Die Erstattung gehört in die EÜR 2017 als Gewinnsteigerung
Nachtrag: Meine Ursprungsfrage eigentlich nur deshalb, weil ich die Vorauszahlungen auf 1780 buche. Deshalb war ich unsicher, ob die 1790 jetzt dafür korrekt ist.
Geeeeeeerne