Erstattung aus USt-Erklärung 2016

  • sachlich falsche Beiträge nur noch mehr Verwirrung zu stiften.

    was soll das?
    Ich habe 18 Postings vorher nichts anderes,und schon garnicht etwas falsches behauptet. :cursing:
    Du warst der Meinung dies sei d.M.n. falsch (lese bitte selbst nach)


    Das Konto 1790 trägt nun mal die Bezeichnung USt. Vorjahr



    wenn das Konto 1790 (USt. Vorjahr) diesen Betrag ausweist, ja.
    Geg-Kto natürlich Bank

  • Ja, in der Umsatzsteuererklärung. Welche Du ja gemacht hast.
    Sogar mtl. oder 1/4-Jährlich und auch wie es auf dem Formular aussehen würde.

    Ah ok, dann bin ich auf den Wechsel 2017 auf 2018 dann gespannt - wie gesagt, es gab ja noch kein USt-Erklärung in EÜR & Kasse 2016 .
    In 2016 habe ich mit dem Programm geübt, aber erst seit 01/2017 buche ich hier richtig.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • Das Konto 1790 trägt nun mal die Bezeichnung USt. Vorjahr



    wenn das Konto 1790 (USt. Vorjahr) diesen Betrag ausweist, ja.


    das Konto weist dies bei mir ja nicht aus, ich möchte den Betrag ja erst dorthin buchen

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • wenn das Konto

    ok.
    Du hast eine USt.-Erklärung für das Jahr 2016 abgegeben. Das FA hat anhand der Beträge festgestellt, dass Du 2016 zu viel an Vorauszahlungen geleistet hast.


    Das kann man aber schon selbst feststellen, wenn am Jahresende alle Vor;-Umsatzsteuerkonten sowie die geleisteten Vorauszahlungen über das Verrechnungskonto (1792) abgeschlossen werden.
    Weil das FA. aber erst irgendwann im Folgejahr eben diesen Überhang zahlt, stellt man (ich) es auf eben auf besagtes 1790
    So weiß man (ich o. ein Prüfer) um die "Mittelherkunft"

  • Wie sich das famose Guthaben ergeben hat, war @Fofinha ja evtl. schon vorher klar, aber was soll

    Das kann ich sogar genau beantworten: Aus meinem alten Buchungsprogramm heraus konnte ich nie eine USt-Voranmeldung abgeben, das habe ich immer im Elsterportal gemacht. Wenn man dort die Zahlen eingibt, die mir meine Buchhaltung liefert, rundet das Elsterportal immer bei der USt um einige Cent auf. Es gab immer eine Differenz zu Gunsten des FA zwischen meinem Programm und dem Elsterportal.


    Bei der Steuererklärung habe ich dann natürlich die Zahlen eingegeben, die mir mein Programm für das Jahr ausgeworfen hat. Und so kam dann diese Rückzahlung bei raus... Im Prinzip sind das genau die kumulierten monatl. Cent, die da aufgelaufen sind.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10