Geschäfts-PKW soll vor Ende der Abschreibung ausgeschieden werden

  • Hallo,
    Ich bin als Immobilienmaklerin selbständig tätig. Da ich im Moment sehr wenige Aufträge habe, möchte ich meinen PKW nicht weiter in der Steuererklärung angeben. Der Grund hierfür ist, dass ich den Wagen mit der 1%-Regelung versteuern muss und das nach m. E. für mich eher ungünstig ist. Den Wagen habe ich über das Gewerbe vor 4 Jahren gekauft und schreibe ihn über 6 Jahre ab. Wie kann ich den Wagen aus dem Unternehmen nehmen, um ihn nicht weiter zu versteuern? Wird das evtl. auch wieder teuer für mich?
    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Wie kann ich den Wagen aus dem Unternehmen nehmen

    Hallo auch ,


    Anlagenabgang durch Verkauf oder Privatentnahme
    Beim Verkauf entsteht ein Verkaufserlös.
    Bei Privatentnahme ist es statt Veräußerungserlös der Teilwert zum Entnahmezeitpunkt.
    Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz des Verkaufspreises und dem Restbuchwert.
    Der Restbuchwert ist die Diff. zwischen Anschaffungskosten abzgl. Abschreibungen.
    Der Verkaufsgewinn ist als Einnahme zu sehen.
    Gut ist das auch bei Haufe nachzulesen

  • Vielen Dank für deine Antwort ixtrafloor.


    Den Wagen werde ich nicht veräussern, sondern im Privatbesitz behalten. Könntest du mir bitte noch erläutern, was genau du mit dem "Teilwert zum Entnahmezeitpunkt" bei einer Privarentnahme meinst?
    Danke!