Wo gebe ich "SB PKW" ein (Selbstbeteiligung PKW)?

  • Hallo allerseits,


    2016 war wieder ein neues Dienst-Kfz fällig.
    Ich habe eine Zuzahlung leisten müssen, weil "über Budget".


    Dies steht als Posten unter der letzten Nummer auf der Jahressteuerbescheinigung.


    Das könnte ggf. steuerlich relevant sein,
    weil diese Zuzahlung in 1%-Scheiben monatlich STATT der 1%-Versteuerung geleistet wurde.


    Ich weiß aber nicht, wo ich den entsprechenden Wert eingeben kann...
    Gibt es dafür ein entsprechendes Eingabeformular...?


    Danke & Grüße,
    BF.

  • weil diese Zuzahlung in 1%-Scheiben monatlich STATT der 1%-Versteuerung geleistet wurde.

    Das bezweifele ich sehr stark - die Zuzahlung müsste eigentlich den Wert für die 1%-Versteuerung vermindern und das macht in der Regel der Arbeitgeber automatisch.

  • Das bezweifele ich sehr stark - die Zuzahlung müsste eigentlich den Wert für die 1%-Versteuerung vermindern und das macht in der Regel der Arbeitgeber automatisch.

    Hallo babuschka,


    Ich verstehe ehrlich nicht, was Dein Beitrag bedeutet. Aber danke trotzdem...


    Viele Grüße,
    bf.

    • Offizieller Beitrag

    in deren previews

    ?(


    MEINE FRAGE

    Schreien musst Du hier auch nicht. Auch hier wieder der Hinweis auf die Beachtung der Forenregeln. Es reicht vollkommen, wenn Du die in Frage kommenden Themen zur Zuzahlung einmal von vorne bis hinten durchliest. Ggf. in der Forumssuche auch mit eigenen, aber gängigen, Begriffen arbeiten. Dein Fall der Zuzahlung ist wirklich ein Standardfall. Und genau der von babuschka beschriebene Lösungshinweis wird in anderen Threads auch noch detaillierter erläutert.

  • Leider liefert die Suche tonnenweise Results, in deren previews ich spontan keine Antwort auf MEINE FRAGE finden konnte.

    Nun, die von dir sogenannten Previews (man kann auch Vorschau sagen) sind ja auch nur ein klitzekleiner Teil der Antworten und Diskussionen. Aber wenn du dir nicht einmal die Mühe machst, hier etwas genauer zu lesen, kann dir keiner helfen. Und alles noch ein 101-tes Mal durchkauen, nur damit auch ein Bürofuzzi es endlich versteht?

  • Ich verstehe ehrlich nicht, was Dein Beitrag bedeutet. Aber danke trotzdem..

    Ich verstehe dich nicht. Die 1%-Regel ist unabhängig von Zuzahlungen etc. anzuwenden. Die Zuzahlung kann den zu versteuernden Betrag kürzen, aber nicht auf Dauer aufheben. Dies steht aber alles in den von miwe4 erstellten Links - du musst nun einmal etwas lesen.