Steuerfreie Arbeitgeberleistung bei doppelter Haushaltsführung

  • Hallo


    ganz kurz zu meiner Problematik.


    Ich war 2016 mehrere Monate (nicht am Stück) auf Montage. Demzufolge habe ich mir eine Unterkunft gesucht.
    Bekomme habe ich von meinem Arbeitgeber eine Auslöse von 34,50€ steuerfrei pro Tag. Die Unterkunft hat mich rund 12€ pro Nacht gekostet.


    Insgesamt habe ich 2016 knapp 3500€ an Auslöse bekommen.


    Jetzt meine Frage:


    Mein Wiso Steuerprogramm hat mir ca. 2300€ Rückerstattung ausgerechnet. Habe alle Angaben gemacht mit Auswärtstätigkeit, Verpflegungszuschüsse, Kilometerangaben mit privatem Auto etc...
    Das Finanzamt scheint jetzt diese 3500€, die ich Steuerfrei bekommen habe, versteuert zu haben da ich nur 1200€ wieder bekomme.


    Ist das so rechtens das die Auslöse vom Finanzamt versteuert wird?

  • Hat das FA den was auf dem Steuerbescheid vermerkt? Z.B. das etwas nicht anerkannt wurde. Denn 1100 € erscheinen mir etwas viel dafür das Jahreseinkommen um 3500€ erhöht wurde.


    Und ja, dass FA kann und wird steuerfreie Zahlung des AG versteuern, wenn es keine Ausgaben dazu gibt.

  • Nein es ist leider nichts vermerkt im Steuerbescheid. Deswegen wundert mich eben das ganze.


    Ausgaben hatte ich ja. Es gibt Quittungen und Rechnungen von den Pensionen wo ich genächtigt habe.

  • Wenn ich die ganzen Rechnungen zusammen rechne komme ich natürlich nicht über die steuerfreien Beträge die vom AG gezahlt wurden.


    Die Beträge wurden unter Doppelter Haushaltsführung (Zeile 21) eingetragen

  • Dann sollte die Differenz versteuert werden. Ich kann mir jedoch nicht erklären warum der Betrag so hoch ist.


    Nach meinem Verständnis muss da noch was anderes sein, was nicht anerkannt wurde. Das wäre jetzt aber ein Blick in die Glaskugel also nicht wirklich zielführend. Dafür stehen zu wenig Informationen zur Verfügung.

  • Es wäre am einfachsten das FA zu fragen, wie das zustande kommt. Denn man muss ja immer alle Angaben betrachten und da kommt dann wieder ganz leicht in die Illegalität, wenn hier unterstützt wird, denn dieses dürfen nur die Leute vom Fach. (Mir fällt gerade nicht die Formulierung ein, die hier immer genutzt wird - kurz: nur Steuerberater)

  • Ich weiß ja nicht, was alles angegeben wurde. Und was eventuell nicht anerkannt wurde.


    Und selbst wenn wir hier mit unserem Wissen keinen Fehler finden würden, weiß man nie, ob eventuell das zuständige FA etwas trotzdem nicht anerkannt hat oder (auch wenn selten) eventuell selbst einen Fehler gemacht hat.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte das eine doppelte Haushaltsführung sein?

    Kann ggf. auch schon mal gegeben sein. Aber das sollte man den AG fragen, warum die Abrechnung und Lohnsteuerbescheinigung so erstellt worden ist.


    In jedem Fall sind die Hinweise des Steuerprogramms nicht zutreffend abgearbeitet worden. Das Programm merkt nämlich, wenn Erstattungen anlässlich doppelter Haushaltsführung bescheinigt sind und will diese dann grundsätzlich auch gegenrechnen, worauf es bei der Prüfberechnung auch hinweist:



    Arbeitet man den Hinweis der Reihe nach ab, sieht es so aus:



    Und wenn Du dann noch auf die Idee gekommen bist, die Erstattung noch einmal manuell an anderer Stelle einzutragen, kommt es ganz haarig. Das Programm, welches auch immer, ist auf genaue Angaben angewiesen.

  • Habe jetzt mal meine ganzen steuerfreien Erstattungen in Zeile 20 eingetrgen. Und siehe da jetzt komme ich genau auf den Betrag (WISO-Steuerprogramm) der auch im Steuerbescheid vom FA drin steht.


    Tja ist das nun so richtig was das FA gemacht hat? Oder ist es sinnvoll einen Steuerberater aufzusuchen?

    • Offizieller Beitrag

    Habe das wie folgt angegeben bzw. hat es das Wiso Programm von alleine gemacht.

    Natürlich übernimmt das Programm Deine Eingaben und macht Dich dann durch einen Hinweis bzw. auch ein Zeichen (buntes Warndreieck) auf einen zu überprüfenden Bereich aufmerksam. Du musst das dann prüfen und gemäß den Gesetzesvorgaben sowie dem vorliegenden Sachverhalt reagieren.


    Wenn bei "sollen die Übersteigenden Erstattungen....." auf nein belasse berechnet mir das Programm eine Erstattung von 2300€

    Und das ist eben das Problem, was Dir auch das Programm erläutert. Du musst eben prüfen, wo dieser Betrag herkommt.


    Wenn bei "sollen die Übersteigenden Erstattungen....." auf JA klicke berechnet mir das Programm eine Erstattung von 1200€


    Das kommt auch fast hin mit dem was im Steuerbescheid drin steht

    Das FA hat eben das gemacht, was es darf und das Programm hatte Dich ja vorher bereits auf dieses mögliche Prozedere aufmerksam gemacht.



    Habe alle Angaben gemacht mit Auswärtstätigkeit, Verpflegungszuschüsse, Kilometerangaben mit privatem Auto etc...

    Und was hast Du da ggf. an steuerfreien AG-Erstattungen angegeben?

  • Gut ich stimme DIr da voll und ganz zu.
    Jedoch war mir nicht bewusst das die Zeilen 17 + 21 zusammen gerechnet werden und der Zeile 20 zugerechnet werden. Den das hat das FA gemacht und somit komme ich natürlich auf die Ersattung die mir das FA ausgerechnet hat.


    Klar ein doppelte Haushaltsführung gab es ja nicht da ich ja in Pensionen untergebracht war.


    Ich will damit nur sagen das mich das Programm eben darauf nicht hingewiesen hat.

    • Offizieller Beitrag

    Jedoch war mir nicht bewusst das die Zeilen 17 + 21 zusammen gerechnet werden und der Zeile 20 zugerechnet werden. Den das hat das FA gemacht und somit komme ich natürlich auf die Ersattung die mir das FA ausgerechnet hat.

    Was hat das FA gemacht? hat es nun die von Dir geltend gemachten Werbungskosten gekürzt oder hat es den ausgewiesenen Betrag dem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet?


    Ich will damit nur sagen das mich das Programm eben darauf nicht hingewiesen hat.

    Worauf hat Dich das Programm nicht hingewiesen?


    Und was hast Du selber an steuerfreien Erstattungen angegeben, wenn Du die automatische Berücksichtigung durch das Programm gar nicht auf dem Schirm hattest? Hätte Dir doch dämmern müssen, dass die steuerfreien AG-Erstattungen irgendwie zu würdigen sind.

  • Sorry für das Unverständniss.


    Also nochmal genauer Erklärt:


    Das FA scheint alle steuerfreien Erstattungen vom AG der Zeile 20 hinzugefügt.


    Lt. Lohnsteuerbescheinigung sind das:


    Zeile 17 = 171€
    Zeile 21 = 3484€
    Zeile 20 = 181€


    Diese Werte habe ich original in die Eingabemaske eingetragen.


    Wenn ich jetzt alles Zusammenzähle ergibt das 3836€ die das FA höchstwahrscheinlich der Zeile 20 hinzugefügt hat. Somit stünde in Zeile 17 und 21 ein Betrag von 0€


    Wenn ich das so in das Wiso-Programm übernehme komme ich auch auf den Erstattungsbetrag vom FA.



    Ich selber habe nur die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung übertragen die mir vorgegeben waren. Somit kam ich quasi auf einen anderen Erstattungsbetrag. Mir war halt nicht bewusst das das FA alle steuerfreien Beträge vom AG auch in Zeile 20 eintragen kann/darf.