Zeitweise Teil einer Erbengemeinschaft-Wie in der Steuererklärung angeben?

  • Hallo,
    bislang habe ich mich noch etwas vor der Einkommensteuererklärung gedrückt, weil im vergangenen Jahr ein Punkt hinzugekommen ist, von dem ich nicht weiß, ob er in der Steuererklärung angegeben werden muss und wenn ja wie?


    Nach dem Tod meines Vaters Mitte März des vergangenen Jahres ging das elterliche Haus in den Besitz einer Erbengemeinschaft über: Dies sind drei Personen, meine beiden Schwestern und ich. Zum 01.01.2017 hat eine Schwester das Haus übernommen und die beiden anderen Miterben ausbezahlt. Somit wurde die Erbengemeinschaft aufgelöst.


    Dazu meine Fragen:
    - Ist dieser ca. 9 monatige 1/3 Mitbesitz des Hauses überhaupt steuerlich relevant und muss in der Erklärung irgendwie angegeben werden?
    - Wie ist dies steuerlich zu behandeln.


    Wie gesagt, ich mache sonst meine Steuererklärung mit WISO seit Jahren selber, aber dieses neue Faktum überfordert mich etwas.


    Ich bin für Tipps dankbar.


    Grüße
    K.G.

    • Offizieller Beitrag

    - Ist dieser ca. 9 monatige 1/3 Mitbesitz des Hauses überhaupt steuerlich relevant und muss in der Erklärung irgendwie angegeben werden?

    Wenn aus der Erbengemeinschaft Einkünfte erzielt worden sind, dann auf jeden Fall. Zu denken wäre hier an Vermietung oder auch an Kapitalerträge. Sowohl in WISO steuer:Sparbuch als auch hier im forum mit der erweiterten Forumssuche und Stichwort Beteiligung auffindbar.

  • Ergänzung: wobei dann unter Umständen für die Erbengemeinschaft ein Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen fällig ist ..

  • nicht nur unter Umständen, sondern zwingend muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn diese Erbengemeinschaft Einkünfte hatte. Oft ist es ja so, dass das Elternhaus leer steht und dann übernommen wird von einem Erben ( wie hier wohl auch), dann passiert steuerlich gar nichts.


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    nicht nur unter Umständen, sondern zwingend muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn diese Erbengemeinschaft Einkünfte hatte.

    Haben wir doch schon zu zweit vorher darauf hingewiesen. Da sollte sich doch erst einmal klausg56 zu äußern. ?(