Steuerklasse 1 - hohe Nachzahlungen?

  • Hallo,


    ich möchte gleich vorab sagen: ich mache nun zum aller ersten Mal die Einkommenssteuererklärung und habe generell von Finanzen sehr sehr (sehr) wenig Ahnung. Deswegen geht vorsichtig mit mir um ;( :thumbsup:



    So, ich wollte jetzt meine Erklärungen für die vergangenen 4 Jahre machen (2013,14,15,16) und bin dabei auf ein mir fragwürdiges Problem gestoßen:


    Wir gehen jetzt überall nur von den Standard-Eingaben aus, d.h. mein Brutto Jahreseinkommen, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die angegebenen Wochenendheimfahrten (Soldat). Nirgends habe ich noch irgendwelche "Sondersachen" eingetragen, wie zB Ausrüstungsausgaben, usw.


    Während ich für das Jahr 2013 sage und schreibe 688€ (!!!) zurück erhalte, soll ich jedoch für die Folgejahre 2014-15-16 jeweils 130€ - 150€ - 127€ zurück zahlen....



    Wie kann das sein? Wie gesagt, ich habe meine Standardangaben gemacht und hinterher auch über den Lohnsteuerrechner des BMF ausgerechnet, wie hoch meine jährlichen Abgaben wären.
    Laut dieser Ergebnisse und im Vergleich mit meinen Jahresübersichten, habe ich sogar jedes Jahr einige Euros zu viel gezahlt, was über den Daumen gepeilt eine Rückzahlung an mich von jeweils 5€ - 10€ machen würde.


    Dennoch erhalte ich sowohl über ELSTER, wie auch Taxman die genannten Ergebnisse raus, dass ich selber noch nachzahlen muss....


    Kann man mir da irgendwie weiterhelfen? Ich bin nämlich ehrlich gesagt aktuell massiv überfordert mit dem ganzen Kram...

  • Vielleicht die Heimfahrten gekürzt. Soldaten haben Heilfürsorge, also keine Krankenkassen-Beiträge. In die Lohnsteuertabelle ist aber eine Mindest-Vorsorgepauschale eingebaut. So kommt s jetzt zur Nachzahlung, da zu wenig Lohnsteuer bezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Wieder mal der klassische Fall der Mindestvorsorgepauschale in Verbindung mit kostenloser Heilfürsorge.


    Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig


    Dies ist übrigens ein Pflichtveranlagungsgrund. Die Nichtabgabe der Steuererklärung/en würde ggf. eine (versuchte) Steuerhinterziehung bedeuten.

  • Vielleicht die Heimfahrten gekürzt. Soldaten haben Heilfürsorge, also keine Krankenkassen-Beiträge. In die Lohnsteuertabelle ist aber eine Mindest-Vorsorgepauschale eingebaut. So kommt s jetzt zur Nachzahlung, da zu wenig Lohnsteuer bezahlt.

    Aber wie kann das sein? Wenn ich meine Steuern doch alle abgezogen bekomme und da die Freie Heilfürsorge für mich als Soldat vorgegeben ist, sollte es doch auch entsprechend unversteuert bleiben oder nicht? Alles andere wäre doch totaler Dreck!?


    Selbst wenn die Heimfahrten gekürzt sind, dann verstehe ich nicht wie ich bei der Basiseingabe vom einen Jahr auf das Nächste eine Differenz von knapp 900€ habe... Denn auch im Vorjahr habe ich immer noch die Heilfürsorge mit drin, oder eben nicht, dann hätte ich auch da schließlich eine Nachzahlung leisten müssen!


    Na ja, Beträge in der Größenordnung 130 - 150€ sind auch für mich nicht vernachlässigbar, aber das würde ich dann doch nicht als hohe Nachzahlung bezeichnen... :whistling:

    Bekomme den einen Monat +700€, danach nur noch -150€ das mache ich dann ganze 4 Mal und beim 5. Mal bin ich schon im Minus! Vielleicht ist das auf das jeweilige Jahr gesehen jetzt keine "hohe Nachzahlung", aber auf das große Ganze gesehen keines Falls etwas, was ich so jetzt akzeptieren kann und möchte! Von mir aus brauche ich auch kein Plus, ich bin kein Geldgeier, aber mindestens mal auf NULL will ich rauskommen, sonst kann ich das auch gleich ganz sein lassen...


    Wieder mal der klassische Fall der Mindestvorsorgepauschale in Verbindung mit kostenloser Heilfürsorge.


    Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig


    Dies ist übrigens ein Pflichtveranlagungsgrund. Die Nichtabgabe der Steuererklärung/en würde ggf. eine (versuchte) Steuerhinterziehung bedeuten.

    Tut mir Leid, wie gesagt habe ich NULL Ahnung von dem ganzen Finanzzeug, deshalb verstehe ich gerade auch nicht so ganz den Inhalt dieser Aussage... :-/

    • Offizieller Beitrag

    Bekomme den einen Monat +700€, danach nur noch -150€ das mache ich dann ganze 4 Mal und beim 5. Mal bin ich schon im Minus! Vielleicht ist das auf das jeweilige Jahr gesehen jetzt keine "hohe Nachzahlung", aber auf das große Ganze gesehen keines Falls etwas, was ich so jetzt akzeptieren kann und möchte! Von mir aus brauche ich auch kein Plus, ich bin kein Geldgeier,

    Wie ich schon sagte, auch ich würde diese Beträge nicht einfach in den Skat drücken, aber von der Höhe her sind sie nun mal ziemlich moderat und gewöhnlich, verglichen mit wirklich hohen Nachzahlungen, von denen wir hier schon gehört haben

    aber mindestens mal auf NULL will ich rauskommen, sonst kann ich das auch gleich ganz sein lassen...

    Das kannst Du eben nicht, wenn das zutrifft, was miwe4 verlinkt hatte. Das hast Du nicht die Wahl, ob Du abgibst, sondern dann bist Du dazu verpflichtet.

    Tut mir Leid, wie gesagt habe ich NULL Ahnung von dem ganzen Finanzzeug,

    Dann solltest Du Dich wohl besser an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

    • Offizieller Beitrag

    Tut mir Leid, wie gesagt habe ich NULL Ahnung von dem ganzen Finanzzeug, deshalb verstehe ich gerade auch nicht so ganz den Inhalt dieser Aussage... :-/

    Wenn man sich zutraut, seine Steuerangelegenheiten selber zu regeln, sollte man bereit sein, bestimmte steuerliche Vorschriften nachzulesen. Spätestens, wenn man damit nicht zurechtkommt und auch Erläuterungen auf anderen Ebenen nicht nachvollziehen kann, sollte man andere Möglichkeiten abwägen.


    Das kannst Du eben nicht, wenn das zutrifft, was miwe4 verlinkt hatte. Das hast Du nicht die Wahl, ob Du abgibst, sondern dann bist Du dazu verpflichtet.

    Immer wieder gern zitiert und nachzulesen: § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG

    Dann solltest Du Dich wohl besser an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

    Würde ich auch zu raten.

  • Während ich für das Jahr 2013 sage und schreibe 688€ (!!!) zurück erhalte, soll ich jedoch für die Folgejahre 2014-15-16 jeweils 130€ - 150€ - 127€ zurück zahlen....

    • Warst Du das ganze Jahr 2013 Soldat? Oder nur einen Teil? In letzterem Fall würde sich die Erstattung damit erklären lassen.
    • War jedes (volle) Jahr komplett identisch zu den anderen (Einkommen, Anzahl der Heimfahrten und die damit verbundenen Kilometer, ...)? Wenn nicht (wovon ich ausgehe), dann kann man schwerlich 1:1 vergleichen.
  • Wieder mal der klassische Fall der Mindestvorsorgepauschale in Verbindung mit kostenloser Heilfürsorge.


    Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig


    Dies ist übrigens ein Pflichtveranlagungsgrund. Die Nichtabgabe der Steuererklärung/en würde ggf. eine (versuchte) Steuerhinterziehung bedeuten.

    Genau das wird der Grund für die Nachzahlung. Warum das so ist - kurz erklärt lese hier