Werbungskosten seit Jahren bewilligt jetzt gestrichen

  • Hallo ich habe mal eine Frage.
    Ich mache seit etlichen Jahren meine Steuer selber.
    Und dieses Jahr habe ich scheinbar einen anderen Sachbearbeiter.


    Werbungkosten (z.B. Reinigung Dienstbekleidung oder Wegstrecken zur Dienststelle) sind seit Jahren ohne Probleme anerkannt worden (seit 4 Jahren) aber diesmal erheblich eingekürzt worden.
    Die Werte sind immer so aus dem Vorjahr übernommen worden. Also nicht "geschönt" worden.


    Kann ich mich auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Den in diesen Punkten bin ich davon ausgegangen das es in den Punkten keine Probleme gibt da es ja immer durch ging.


    Würde mich über eine schnelle Antwort bzw. Rat freuen denn ich habe gleich einen Termin mit meinem Sachbearbeiter. :)


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich mich auf ein Gewohnheitsrecht berufen.

    Netter Versuch :whistling:

    Den in diesen Punkten bin ich davon ausgegangen das es in den Punkten keine Probleme gibt da es ja immer durch ging.

    Wenn Du diese Ausgaben belegen kannst, dann erhebe Einspruch und reiche die Belege mit ein.

  • Naja bei Fahrtkosten habe ich ein Urteil gefunden das es nicht immer der kürzeste Weg sein muss sondern der verkehrstechnische.
    In dem Punkt bin ich durch.
    Aber wie kann es sein das ein Sachbearbeiter einzelne Punkt seit Jahren durchlässt und ein anderer das nun abschmettert.
    Und die Reinigung der Dienstkleidung ist als Einzelnachweis nach aktuellen Richtigwerten der Verbraucherverbänden erstellt worden.


    Sieht alles nach Willkür aus.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wie kann es sein das ein Sachbearbeiter einzelne Punkt seit Jahren durchlässt und ein anderer das nun abschmettert.
    Und die Reinigung der Dienstkleidung ist als Einzelnachweis nach aktuellen Richtigwerten der Verbraucherverbänden erstellt worden.
    Sieht alles nach Willkür aus.

    Wenn Du durch eine 30iger Zone mit 100 bretterst und dabei geblitzt wirst, dann argumentierst Du doch auch nicht, daß Du da seit Jahren generell 100 fährst. ;)
    Soll heißen, wenn das FA da mal genauer hinschaut, dann ist das im Sinne alle Steuerzahler. Man muß sich nur mal vor Augen halten, wieviel Zeit der FA-Mitarbeiter für eine Steuererklärung hat - da wird nicht jede im Detail geprüft. Es gibt da bestimmte Parameter und dann auch noch statistisch verteilte Stichproben.


    Also einfach genau die Anmerkungen des FA studieren, warum was gekürzt wurde und diese sachlich und mit Belegen entkräften.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wie kann es sein das ein Sachbearbeiter einzelne Punkt seit Jahren durchlässt und ein anderer das nun abschmettert.

    Das nennt sich Abschnittsbesteuerung und wurde hier im Forum bereits mehrfach erwähnt. Jeder Veranlagungszeitraum ist für sich zu prüfen.



    Naja bei Fahrtkosten habe ich ein Urteil gefunden das es nicht immer der kürzeste Weg sein muss sondern der verkehrstechnische.
    In dem Punkt bin ich durch.

    Das ist aber kein Freifahrschein. Es muss im Einzelfall immer genau begründet und glaubhaft gemacht werden. Und immer daran denken, dass der Bearbeiter selber ähnliche Strecken zu ähnlichen Zeiten fahren könnte.