Hallo Steuerexperten
Wir besitzen ein Haus, welches seit einigen Jahren nicht mehr vermietet ist.
Grund der derzeitigen Nichtvermietung:
Es ist ein Rückbau erforderlich wegen entstandenem Schimmelpilz. Wände wurden mit Lackanstrich versehen und können keine Feuchtigkeit mehr aufnehmen, Abschleifen der Wände, Fliesenrückbau usw.
Das machen wir selber und es dauert deshalb länger.
Wir haben aber trotzdem Wartungsaufwand wie z.B. Grundsteuer, Versicherung, Heizen zur Vorbeugung vor Frostschäden, Kaminkehrer, Kosten die von der Gemeinde her anfallen, wie anteilige Straßensanierung oder vom Abwasserzweckverband anteilige Verbesserung der Versorgungseinrichtungen.
Im letzten Steuerbescheid steht:
Die Überschußerzielungsabsicht kann nicht abschließend beurteilt werden.
Wir haben bereits aus einer anderen Quelle die Auskunft erhalten, dass sich dies auf §165 Abs.1 Satz 1 und 2 AO bezieht und heißt, dass gegebenenfalls in späteren Jahren eine Nachzahlung fällig werden kann, weil nach Ansicht der Finanzbehörde keine Überschusserzielungsabsicht besteht.
Trotzdem würden wir gerne wissen, ob der oben aufgeführte Aufwand in irgendeiner Weise weiterhin bei der nächsten Steuererklärung
(–evtl. auch nicht unter „Vermietung und Verpachtung“- man kann ja für selbst genutztes Wohneigentum auch Aufwand absetzen)
geltend gemacht werden kann bzw. ob davon eher abgeraten wird.
Danke schon mal im Voraus
Gruß, Robbosch