Anlagevermögen

  • Liebe WISO Formu Mitglieder,



    habe mal eine Frage zum Anlagevermögen.



    Habe ein Anlagengut(gewerbliches Rennrad) im Jahre 2015 komplett
    abgeschrieen, aber es ist im Betrieb geblieben und wird weiter genutzt.
    Nur hatte ich vergessen, den Erinnerungswert auf 1 Euro zu setzten. Im
    Jahre 2016 gab es eine großere Anschaffung für dieses Rad, das so zu
    sagen den Wert erweiterte.
    Nun kann ich den Posten aber nicht komplett zubuchen, da ich keine Neulaufzeit berechnen kann.
    Würde das Rad gerne wieder in die normale Abschreibung/ins
    Anlagevermögen rein nehmen, da in diesem Jahr eine weitere größe
    Zubuchung(Teile) erfolgen wird.



    Lösungsvorschlag meinerseits: Schreibe einen Eigenbeleg über einen
    fiktiven Restbuchwert des Rad und aktiviere eine neues Wirtschaftgut für
    2016 und schreibe es dann über die Laufzeit ab.
    Würde das klappen oder habt ihr einen anderen Vorschlag?



    Gruß
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    mit welcher Programmvariante arbeitest Du und ist das WJ 2015 noch offen oder bereits abgeschlossen?


    Nebenbei: ich bin mir nicht ganz sicher, ob es in der heutigen Zeit so sinnvoll ist, die ganze Firmenadresse inkl. Telefon- und Handynummer in dieser Weise zu veröffentlichen...

  • Moin,


    wie hier (Hinzuerwerb weiterer Komponenten)


    http://www.iww.de/mbp/archiv/z…on-computeranlagen-f11928


    beschrieben, würde ich die "Folgekosten" für ein komplett abgeschriebes Wirtschaftsgut als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandeln.


    Es *kann* aber auch die Nutzungsdauer verlängert werden:


    https://www.haufe.de/unternehm…sk_PI11444_HI2270912.html


    Gruss
    Maulwurf

  • Moin,
    mit welcher Programmvariante arbeitest Du und ist das WJ 2015 noch offen oder bereits abgeschlossen?


    Nebenbei: ich bin mir nicht ganz sicher, ob es in der heutigen Zeit so sinnvoll ist, die ganze Firmenadresse inkl. Telefon- und Handynummer in dieser Weise zu veröffentlichen...

    WJ 2015 abgeschlossen, arbeite mit dem WISO Unternehmer Suite. Danke für den Tipp. Ist ein blödes Spiel mit dem Anlagenvermögen. Bei einer Prüfung liegt alles im Ermessensspielraum des FB.