Börsengewinn

  • Hallo,
    kann mir jemand einen Tip geben, ob es anstandslos möglich ist, Erträge und Kosten anstatt in KAP im Geschäftsbetrieb einer Einzelfirma zu berücksichtigen?
    Vielen Dank!

  • Moin,


    was ist denn die genaue Firmierung dieser Einzelfirma? (Einzelfirma gibt es nämlich nicht)
    Wenn Du Einzelunternehmer bist, dann NEIN! Dann gehört es in Deine Anlage KAP, genauso wie Deine gewerblichen Gewinne in die Anlage G gehören.


    LG
    Chris

  • Erträge und Kosten anstatt in KAP im Geschäftsbetrieb einer Einzelfirma zu berücksichtigen?

    chris808 hat ja schon darauf hingewiesen: im Rahmen eines Einzelgewerbes ist es meistens nicht möglich (Ausnahme bei Finanzmaklern eventuell, wenn im Rahmen des Geschäftsbetriebes). Aber bei einem Einzelgewerbe gehört es in der Regel nicht zum ordentlichen Geschäftsbetrieb, Erträge aus Kapitalanlagen zu erzielen.
    Einzig bei Zinsen auf dem Geschäftskonto der Bank - diese gehören in die Anlage EÜR, die Kapitalertragsteuer und der Soli aber auf Privatkonto (private Steuern).