Lohnersatzleistungen Brutto oder Netto angeben

  • Hallo zusammen,


    ich bezog letztes Jahr Lohnersatzleistungen - z.B. Krankengeld und auch Übergangsgeld.
    Habe ich dies in der Steuererklärung Brutto (laut Bescheid) oder Netto (Eingang Konto) anzugeben?


    Ich finde wirklich nirgends Informationen darüber.


    VG cicero

  • man bekommt von der Krankenkasse dazu einen gesonderten Bescheid, welcher Betrag anzugeben ist! Dieser Betrag wird auch dem Finanzamt gemeldet. Wenn Sie einen anderen angeben, nimmt das FA den gemeldeten Betrag.
    Lia

  • Habe ich dies in der Steuererklärung Brutto (laut Bescheid) oder Netto (Eingang Konto) anzugeben?

    Im Zweifel immer Brutto, weil du ja auf der anderen Seite dann die Versicherungsbeiträge etc., die einbehalten wurden, abziehen kannst. Bei Netto würdest du doppelt profitieren.