Negativen Monatslohn im Folgemonat verrechnen

  • Ich möchte bei einem Arbeitnehmer seinen negativen Lohn vom Vormonat mit dem Lohn in diesem Monat verrechnen.
    Welche Lohnart muss ich denn da für den negativen Betrag aus dem Vormonat auswählen?

  • Moin,


    wie hat sich denn der negative Auszahlungsbetrag ergeben? Evtl. müsste der Vormonat korrigiert werden, da ja dann nicht nur der Auszahlungsbetrag abgezogen werden muss, sondern auch der Bruttolohn berichtigt werden muss...


    In der Hilfe gibt es zum Stichwort "Korrektur" "Abrechnung korrigieren (ändern) einige Infos.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Der negative Betrag kommt durch die Anrechnung eines Vorschusses zu stande.
    Er beträgt auch nur 3 € irgendwas.
    Es müsste also nichts in der alten Abrechnung korrigiert werden, sondern einfach nur der negative Betrag in der Nettosumme der aktuellen Abrechnung abgezogen werden.
    Die Frage ist nur, welche Lohnart dafür geeignet ist.
    Die 901 ist eine Korrektur, könnte man die nehmen und den Text in der Abrechnung ändern, weil die 901 verändert ja in den Abrechnungsdaten nichts ?(

  • Verstehe, das war für mich nicht so eindeutig ;)


    Ich würde dafür die Lohnart "Vorschuss" nehmen, da der ja noch nicht vollständig verrechnet wurde. Welches Fibu- Konto ist bei dieser Lohnart hinterlegt? Dieses und das Konto 1740 solltest Du dann nochmal kontrollieren, ob dann wirklich alles "auf Null" ist :)


    Gruss
    Maulwurf

  • Der negative Betrag ensteht ja dadurch, dass ich den ganzen Vorschuss im Februar komplett verrechnet habe, da ich gelesen habe, dass ein Vorschuss nur bis maximal einen Monat lang gewährt werden kann, ohne in die Steuer- und SV-Berechnung einbezogen werden zu müssen.


    Deshalb wollte ich den Vorschuss nicht auf 2 Monate aufteilen, sondern vollständig in dem auf die Auszahlung der Vorschusses folgenden Monats wieder verrechnen.
    Sprich Vorschuss im Janur ausbezahlt im Februar wieder mit Lohn verrechnet, dabei ein kleines Minus, welches im März wieder verrechnet werden soll.


    Ich hoffe man versteht meine wirren Gedankengänge.

  • Nix wirr :D


    Aber Du konntest doch "mangels Masse" nicht komplett verrechnen, die ca. 3 Euronen sind noch "offen", deshalb mein Rat, zu den jeweiligen Buchungskonten, dort müsste die Differenz ja erkennbar sein..


    Gruss
    Maulwurf


    Nachtrag: ich hatte so einen Fall hier noch nicht, kenne aber aus anderen Programmen eine automatische Korrektur "Überzahlung Vormonat"(evtl hier erst beim Abrechnungslauf)..

  • Moin,


    hab' jetzt nochmal nachgesehen: bei der LA Vorschuss ist das Konto 1530 Forderungen gegen Personal hinterlegt, damit ist durch den kompletten Abzug des Vorschusses dieser erstmal "erledigt". Wenn der automatische Abzug nicht erfolgt, würde ich wie folgt vorgehen:


    Zum Ende des Vormonat buchst Du die 3 € um: 1530 an 1740. Dann nimmst Du entweder die LA Vorschuss oder zur Übersichtlichkeit legst Du eine neue LA an "Überzahlung Vormonat", auch mit dem Fibukonto 1530.
    Damit werden dann die Forderungen gg. Personal ausgeglichen und auch das Verbindlichkeitskonto 1740.


    Viele Grüße
    Maulwurf