Hallo,
Ich habe im Jahr 1996 ein Wohngebäude mit 2 Wohnungen selbst erstellt.
Durch meinen damaligen Steuerberater wurde die AfA bis einschließlich 2009 durchgeführt.
Ab 2010 wurde die Wohnung nicht mehr vermietet.
Ab Januar 2016 ist die Wohnung wieder vermietet.
Kann ich die AfA ab dem Steuerjahr 2016 jetzt wieder fortsetzen und wenn ja, welche Angaben
muß ich im Einkommensteuerantrag machen.
Vorab vielen Dank für eine Auskunft.
MfG