Weiterberechnung vom Bahnticket

  • Hallo Ihr lieben,


    ich war diese Woche unterwegs Geld verdienen. In dieser Zeit bin ich mit der Bahn und der VAG gefahren, wenn ich die Kosten für die Tickets in Rechnung stelle, werden dann 19% MwSt. auf den Endpreis nochmal drauf gerechnet oder nicht?. Bei der Bahn ist Sie ausgewiesen bei der VAG nicht. Bin etwas verunsichert, aus dem Bauch heraus würde ich bei der DB "Nein" sagen und bei der VAG "Ja". Was sagen die Profis dazu?.



    Gruß
    Torsten

  • Moin Torsten,


    wenn Du z. B. eine Dienstleistung berechnest, wäre die Reisekosten dann eine "Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung (der Dienstleistung) teilt", also gleicher Steuersatz wie diese. Also als Grundlage bei der Bahn Netto, VAG brutto ( wenn 1:1 weiterberechnet werden soll)


    Gruss
    Maulwurf

  • Heute Nacht bei der VAG festgestellt das auf deren Tickets 7% MwSt. enthalten ist. Wenn ich Dich maulwurf23 richtig verstanden habe, berechne ich die Tickets dann einfach 1:1 weiter, Deutsche Bahn 63,70€ netto / bzw. 75,80€ und VAG 10,75€ netto / bzw. 11,50€ Brutto - oder wird dann bei der VAG auch 19% fällig weil die Hauptleistung (Arbeitszeit auf der Messe) den vollen Mehrwertsteuersatz hat?.


    Guß Torsten

  • Mein Gott, wer hat sich so was ausgedacht, da bin ich mit meiner Ausbildung die ich in grauer Vorzeit hat nicht drüber informiert worden. Obwohl das Ticket mit 7% versteuert wurde, berechnet man 19% auf den netto Preis. Hm, seltsam. Aber nun, wenn es so ist, dann ist es so, das soll aber einer verstehen. Irgenwie typisch Deutschland, überreguliert das der einfache Mensch Probleme beim verstehen bekommt. Einfach wäre ja auch zu leicht. lol.


    Gibt es ne Webseite die für Existenzgründer eine gute Hilfe ist? Gerade was solche Themen anbetrifft?.


    Nachtrag: Die Rechnung geht an eine AG, ist vielleicht wichtig, verhält sich das dann trotzdem alles so?

  • Man kann es ja auch so sehen: Dein Aufwand ist der Nettobetrag, da Du die Vorsteuer ja "erstattet" bekommst, diesen berechnest Du weiter (Erlös in gleicher Höhe). Beim Rechnungsempfaenger ist es genauso (wenn er kein Kleinunternehmer ist): auch für ihn ist nur der Nettowert Aufwand.


    Eine spezielle Seite wüsste ich nicht, aber im weltweiten Netz gibt es ja auf alles eine Antwort (meist auch seriös) :D
    Oft bietet die Programmhilfe wichtige Informationen; oder Du nimmst fachliche Hilfe in Anspruch - Dein "sehr spezielles" Exemplar mal ausgenommen ;) , meiner Erfahrung nach lassen die meisten Probleme mit kurzen Gesprächen klären..

  • Och Menno, jetzt wollte ich Dich zitieren, funzt aber nicht, bin ich denn zu dooooooof dafür?.


    Zitat: Dein "sehr spezielles" Exemplar mal ausgenommen


    Ich hoffe das er an die oder den richtigen gerät, wenn er immer die Parkquittungen so bucht will ich nicht Wissen was noch alles gebucht wird.


    Mich hatte das jetzt etwas verwirrt, vor kurzem hatte ich PayPal, ebay und Bankgebühren weiter berechnet ohne Steuer, weil ja keine Steuer ausgewiesen war. Dann erfuhr ich das ich auf alle Beträge 19% MwSt. berechnen muss, also Gutschriften erstellt und neu mit Märchensteuer berechnet.