Lohnabrechnung Firmenwagen mit Eigenanteil

  • Hallo,


    unser Mitarbeiter hat im Februar einen Firmenwagen statt einer Gehaltserhöhung erhalten, den er auch privat nutzen darf. Zudem wurde vereinbart, dass dieser zu den Kosten monatlich 100 Euro beiträgt. Wie erstelle ich die Gehaltsabrechnung richtig? Ich habe es nunmehr wie folgt eingetragen:


    310 geldwerter Vorteil: 105 EUR (wären eigentlich 205 EUR, habe aber hier die Eigennutzung abgezogen)
    810 Abzug geldwerter Vorteil 205 EUR.


    Ist dies so richtig oder müssten bei 810 auch noch die 100 EUR, die der Mitarbeiter als private Zuzahlung leistet, mit abgezogen werden, also insgesamt 305 EUR (reeller geldwerter Vorteil 205 EUR + 100 EUR Zuzahlung des Mitarbeiters)?


    Wäre für eine schnelle Antwort dankbar, da ich heute noch die Beitragsnachweise abgeben muss.


    Gruß
    Gisela Lanzl

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    meiner Meinung nach musst Du bei LA 310 die 205 € angeben (die ja auch versteuert werden müssen!).
    Bei der LA 810 ziehst Du wieder die 205 € ab.


    Die Geschichte mit den 100 € würde ich als separaten Abzug vom Nettolohn betrachten...

  • Hallo Manuel,


    hab im Internet nachgelesen, dass die Zuzahlung direkt abgezogen werden darf beim geldwerten Vorteil, damit eben nicht so viel versteuert werden muss.


    Mir ist nur nicht ganz klar, ob ich dann 205 oder 305 EUR abziehen muss bei 810.


    Gruß
    Gisela

  • Moin,



    die ja auch versteuert werden müssen!

    das sehe ich etwas anders :D :


    https://www.haufe.de/personal/…en-vorteil_78_176892.html


    Demnach wär als Be- und Abzug des geldwerten Vorteil nur die 105 € anzusetzen. Zahlt der MA seinen Anteil nicht auf anderem Wege, würde, wie Manuel, einen Nettolohnabzug vornehmen. ^^


    Gisela: heute ist doch eigentlich schon etwas spät (man beachte die Fussnoten!)


    http://www.aok-business.de/hes…ssen/beitragsfaelligkeit/


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo,


    könnte ich die 100 EUR dann als "Vorschuss 840" vom Lohn abziehen? Ich finde ansonsten keine geeignete Position, um die 100 EUR vom Lohn abzuziehen. Zudem ist mir aufgefallen, dass bei dieser Abrechnung der Mitarbeiter mehr "NETTO" bekommt als bei meiner vorherigen Abrechnung.


    Gruß
    Gisela

  • Die LA "Vorschuss" wird ja auf das Konto "Forderungen gegen Arbeitnehmer" gebucht; insofern wäre das Konto, da ja kein Vorschuss tatsächlich gezahlt wurde, nicht ausgeglichen, da nur Buchungen im Haben erfolgen.
    Ich würde eine neue LA "Verrechnung Nutzungsentgelt" o. ä. anlegen, bei dem Du das Konto 2747 sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen hinterlegst.


    Das nun *mehr* Netto rauskommt, scheint mir nicht richtig zu sein; erstmal wäre ja die höhere steuerliche Belastung durch den geldwerten Vorteil (selbst wenn der Vorteil für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte pauschal besteuert würde, was im bestimmten Rahmen möglich wäre) und dann noch der Nettoabzug... :/


    Gruß
    Maulwurf

  • ... danke Maulwurf. Habe jetzt ein neues Konto 811 angelegt und auch das Buchungskonto hinterlegt.


    Hierbei ist mir aber aufgefallen, dass bei dem Konto 810 kein Buchungskonto hinterlegt ist. Ist das so richtig oder muss hier auch noch ein Konto hinterlegt werden? Auch bei 310 ist kein Konto hinterlegt.


    Das mit Netto-Lohn hat sich übrigens erledigt. Ich habe hier noch etwas nachgetragen. Passt also schon.


    Gruß
    Gisela

  • ... ist es normal, dass bei den Lohnkonten diese Konten nicht hinterlegt sind?


    Und muss ich bei dem von mir erstellten Konto 811 für Nutzungsentgelt auch mit Umsatzsteuer abrechnen? Habe es jetzt ohne eingetragen.


    Gruß
    Gisela