Erstmaliger Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

  • Guten Tag zusammen,


    da ich relativ spontan durch eine Versetzung zum 01.04.2017 einen doppelten Haushalt
    unterhalten muss, würde ich gerne einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.


    Nun erstmal eine grundsätzliche Frage: Ich kann in so einem Antrag doch eigentlich nur Prognosen für die kommenden Monate stellen, muss ich dann irgendwo vermerken dass es sich
    tatsächlich nur um eine Schätzung handelt?


    Da ich im Versicherung-Außendienst tätig bin, kann ich zu vielen Sachen wie Fahrleistung nur Prognosen stellen, denn ich habe den Beruf erst zum 01.10.2016 begonnen habe.


    Ich habe bis heute noch keine konkrete Wohnung am Arbeitsort also noch keinen doppelten Haushalt. Kann ich trotzdem eine Prognose oder Annahme zur Miete etc. in dem Antrag angeben,
    oder muss es sich hier um tatsächliche Kosten handeln.


    Nun noch eine spezielle Frage;


    Wenn ich in Summe über die 8440 Euro komme, macht es dann trotzdem Sinn noch mehr anzugeben, falls einzelne Angaben so nicht anerkannt werden?


    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bis heute noch keine konkrete Wohnung am Arbeitsort also noch keinen doppelten Haushalt. Kann ich trotzdem eine Prognose oder Annahme zur Miete etc. in dem Antrag angeben, oder ... .

    M.E. nein. Der steuerliche Tatbestand muss zumindest verwirklicht sein.

  • was sind denn das für 8.440,--: verdienen Sie nur so wenig?


    Für die Zukunft man man doch in der Regel nur schätzen: dieses muss natürlich realistisch sein - machen Sie es einfach, wie Sie jetzt vermuten.
    Sie können auch später den Antrag rückgängig machen oder korrigieren, wenn alles anders kommt.
    Auf jeden Fall müssen Sie im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben.


    Lia

  • was sind denn das für 8.440,--: verdienen Sie nur so wenig?


    Für die Zukunft man man doch in der Regel nur schätzen: dieses muss natürlich realistisch sein - machen Sie es einfach, wie Sie jetzt vermuten.
    Sie können auch später den Antrag rückgängig machen oder korrigieren, wenn alles anders kommt.
    Auf jeden Fall müssen Sie im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben.


    Lia


    Entschuldigen Sie bitte, ich nahm fälschlicherweise an, dass das ein Höchstbetrag wäre.
    Es entspricht aber meinen Werbungskosten über der Pauschale.


    Ein paar Euro mehr verdiene ich schon ;)



    M.E. nein. Der steuerliche Tatbestand muss zumindest verwirklicht sein.

    Dann werde ich noch einen Monat warten, auf den kommt es mir dann auch nicht mehr an.


    Danke bis hierher für Ihre Hilfe :)