Ausländisches Tagesgeldkonto - Zinserträge angeben

  • Hallo zusammen,


    ich nutzte für meine Steuererklärung 2015 WISO steuer:Start 2016 und war damit sehr zufrieden.


    Nun eine Frage zum Programm für 2017.


    Ich habe inzwischen ein ausländisches Tagesgeldkonto mit geringfügigen Zinserträgen.
    Diese muss ich ja aber wohl dennoch angeben.


    Bei den Angaben zur Bankverbindung bei WISO steuer:Start 2017 kann man - freiwillig - zusätzlich eine "nachhaltige Geschäftsbeziehung" zu einem ausländischen Geldinstitutangeben.
    Im Erklärungstext heißt es dazu, dass einem das Finanzamt daraufhin einen Fragebogen zuschicken werde, der weitere Angaben erfordert.
    --> Kann ich diese Option nutzen, um meine Zinserträge anzugeben?
    --> Wird einem dann einfach das Formular "KAP" zugesandt oder bin ich gerade völlig falsch?


    Oder geht das mit dieser "Light-Version" des Programmes gar nicht und ich muss mir ohnehin das Steuersparbuch holen?


    Achja... eine Zinsbescheinigung des Geldinstituts kann ich wie der Steuererklärung anhängen?


    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße
    Steuerin2017

  • die Zinserträge müssen nur angegeben werden, wenn die übrigen Zinsen über 801,--/1.602,-- lagen und der Freistellungsaufträge voll ausgeschöpft waren. Wenn z. B. Zinsen in D nur 300,-- und Ausland 30,--: ist keine Angabe erforderlich.
    Es sollte aber dennoch die Frage nach ausl. Geschäftsbeziehungen positiv beantwortet werden. So einen Fragebogen habe ich noch nicht gesehen, aber man weiß ja nie und Sie haben ja auch nichts zu verbergen!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Oder geht das mit dieser "Light-Version" des Programmes gar nicht und ich muss mir ohnehin das Steuersparbuch holen?

    In steuer:Start gibt es die Anlage KAP nicht (vgl. Leistungsübersicht).

    Achja... eine Zinsbescheinigung des Geldinstituts kann ich wie der Steuererklärung anhängen?

    Garnicht. Diese müssen wie alle anderen Bescheinigungen, die zwingend erforderlich sind, in Papierform an das FA geschickt werden. Wurde schon öfter hier im Forum erläutert.

  • Kann man bei ausländischen Geldinstituten überhaupt Freistellungsauftrage stellen ? Ich meine gelesen zu haben, dass das nicht geht. Wenn das so wäre, müsste man ausländische Kapitalerträge immer angeben.

    • Offizieller Beitrag

    Kann man bei ausländischen Geldinstituten überhaupt Freistellungsauftrage stellen ? Ich meine gelesen zu haben, dass das nicht geht.

    Richtig.

    Wenn das so wäre, müsste man ausländische Kapitalerträge immer angeben.

    Warum? Wenn die in- und ausländischen Kapitalerträge insgesamt unter dem Sparerfreibetrag liegen, ist das nicht erforderlich.


    Wie deutsche Anleger ausländische Kapitaleinkünfte versteuern müssen - Quelle: haufe.de

  • Hallo miwe4, danke für den Haufe Verweis. Habe ich abgespeichert , werde das demnächst durchlesen. Richtig, stand ja nirgends das er im Inland über 800/1600€ kommt. Ich hatte im Hintergrund die Verrechnung mit der ausländischen Quellensteuer im Sinn. In dem Haufe Link stand, dass die Verrechnung von der Bank durchgeführt wird. Muss das mal in Ruhe durchlesen.