EÜR abgeschlossen...

    • Offizieller Beitrag

    M.E. besteht höchstens die Möglichkeit, mit einer älteren Datensicherung, mit Datenstand vor dem Abschluss, zu arbeiten. Sollte ja eigentlich jeder Unternehmer regelmäßig machen.

  • M.E. besteht höchstens die Möglichkeit, mit einer älteren Datensicherung, mit Datenstand vor dem Abschluss, zu arbeiten. Sollte ja eigentlich jeder Unternehmer regelmäßig machen.

    Leider gehöre ich zu denen, die es nicht gemacht haben. Das FA beanstandet jetzt, dass es da zu leicht unterschiedlichen Gewinnangaben zwischen EST.Erkl, + EÜR gekommen ist. Der Grund ist wohl, dass eine Abschreibung bei Elster-Übertragung (EST) mit gerechnet wurde, die aber in der EÜR nicht erscheint. Irgendwie merkwürdig...

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich so nichts zu sagen, da ich selber nicht buche und das somit nicht nachstellen kann. Du solltest vielleicht mal bereinigte Screens einstellen, damit sich andere User, die auch buchen etc., sich das mal anschauen können.

  • dass eine Abschreibung bei Elster-Übertragung (EST) mit gerechnet wurde, die aber in der EÜR nicht erscheint. Irgendwie merkwürdig...

    hallo,


    das kann nicht sein.
    Zumindest dann nicht, wenn das Steuer:Sparbuch Modul EÜR benutzt wird/wurde.


    Grundlegend ist doch, dass alle Aufwendungen des laufenden Jahres herangezogen werden sollten, um ein steuerbares Ergebnis zu erlangen.
    Hier wird oft der Fehler gemacht, dass in der Einkommesteuererklärung versucht wird alles über den Menüpunkt "Gewinneinkünfte-Einkünfte aus Gewerbebetrieb-laufende Einkünfte des 1. Betriebs" abzuwickeln. (Bild 1 Gewinneinkünfte) Und eben da geschehen die meisten "hoppalas" Oft werden auch "die zu versteuernden Privatentnahmen" -vergessen-


    Im Modul EÜR gibt es den Menüpunkt Betriebsvermögen-Anlagevermögen, über den alles ganz einfach für den Jahresabschluss getätigt werden kann.
    So werden mittels Menüpunkt "Buchungen für die WG prüfen u. erzeugen" alle nötigen Abschreibungen automatisch getätigt und sogar in die Buchungsliste übertragen. (Bild 2.)




    Das FA beanstandet jetzt,

    jetzt kommt es darauf an, ob das FA. eine berichtigte (um die AfA) ergänzte/bereinigte EÜR zulässt.


    Da die EÜR u. EkSt.-Erklärung ja schon eingereicht wurden, würde ich von einer erneuten Abgabe mittels Restore "gefakten" (wie von @miwe4 vorgeschlagen) Daten verzichten.
    Schließlich gelten auch für Klein,-u. Kleinstunternehmer die GoBD


    Ich würde vorschlagen, beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen, wie der Fehler am einfachsten zu bereinigen wäre

  • Ich würde vorschlagen, beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen, wie der Fehler am einfachsten zu bereinigen wäre

    Die Sachbearbeiterin hat mir schon geschrieben, dass ich eine neue EÜR per Elster schicken soll, die zur EST-Erkl. passt. Wollte sie dann heute anrufen, aber sie ist in Urlaub. Irgendwie verstehe ich auch nicht, warum man es im Programm so eingerichtet hat, dass man auf gar keinen Fall noch was ändern kann...

  • Hallo,


    vielleicht hilft dies:


    Sparbuch/EÜR dann Einstellungen (linke Seite über Beenden) Datei/ Speicher Sicherungskopie wiederherstellen.
    Die Dateien werden angezeigt.
    Anmerkung:
    Vor dem Jahresabschluss wird gefragt "Sicherungskopie" erstellen ja oder nein; Standard ist ja.


    Gruß an Alle


    RP.Stone

  • dass ich eine neue EÜR per Elster schicken soll, die zur EST-Erkl. passt.

    Da fällt mir spontan die Frage ein, wer zuerst da war Huhn oder Ei


    Und eine weitere, wie Du die EÜR angefertigt hast.
    Man kann das zwar auch per Excel-Tabelle machen und die Werte dann in die EkSt-erklärung übernehmen, aber besser ist eben das Programm-Modul EÜR.
    Man kann auch seine EkSt.-Erklärung nehmen und versuchen die EÜR durch Stornobuchungen, Umbuchungen, Nachbuchungen auf Stand der EkSt-Erklärung zu bringen.


    Wichtig ist auch zu "wissen" was der Grund der Beanstandung ist, und nicht zu vermuten....



    Der Grund ist wohl, dass eine Abschreibung bei Elster-Übertragung (EST) mit gerechnet wurde, die aber in der EÜR nicht erscheint.


    Buchungen lassen sich auch nach "festschreiben" verändern. "Suchbegriff festschreiben oben eingeben"
    Hier werden alle Änderungen nachvollziehbar festgehalten.

  • wenn die EÜR abgeschlossen wurde?

    hallo,
    Du meinst den Jahresabschluß?!
    Nein.
    Da hilft nur noch das "Wiederherstellen"
    Im Fall von Uwe B. ist das zulässig, da er ja eine schriftliche Bestätigung vom FA hat.


    Also letzte "Einstellungen, Speichern, Sicherungskopien, Datei wiederherstellen, letzte (Tagessicherung) wählen"


    Die nötigen Abschreibungen tätigen und die EÜR nebst Anlagen erneut einreichen.

    Warum das nicht schon beim Einleiten des Jahresabschluss geschah ist mir rätselhaft, aber nun mal gegeben. (wird doch explizit danach gefragt, und die dazugehörigen Fenster angezeigt)


    Ich würde immer erst nach Erhalt des Bescheid über Einkommensteuer vom FA einen Jahresabschluss durchführen

  • Also letzte "Einstellungen, Speichern, Sicherungskopien, Datei wiederherstellen, letzte (Tagessicherung) wählen"

    Hab alle letzte Tages- und Wochenkopien ausprobiert. Bei allen kommt trotzdem immer die Meldung "Der Jahresabschluss wurde bereits durchgeführt, es sind keine Änderungen mehr möglich". Also meine Mama hätte jetzt gesagt "das kann nicht im Sinne des Erfinders sein" ;)