Versorgungswerk Beiträge geltend machen - wo und wieviel?

  • Hallo Zusammen,


    ich bin angestellter Architekt, von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und zahle in das Versorgungswerk ein.
    Durch die elektronische Datenübernahme werden die eingezahlten Rentenbeiträge vom AG und mir in Zeile 22b und 23b eingetragen. Was mir nicht ganz klar ist (auch nach Recherche hier im Forum leider nicht):


    Wo kann ich und wieviel der gezahlten Beiträge steuerlich geltend machen? Kann ich die gleiche Summe, die als Arbeitnehmer schon in Zeile 23b eingetragen wurde auch nochmal in ->Allgemeine Ausgaben / Versicherung und Altersvorsorge / weitere Rentenversicherungen / Berufsständische Versorgungseinrichtungen Nichtarbeitnehmer eintragen? Das ist für mich noch nicht ganz logisch.


    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen? Vielen Dank schonmal!

    • Offizieller Beitrag

    Durch die elektronische Datenübernahme werden die eingezahlten Rentenbeiträge vom AG und mir in Zeile 22b und 23b eingetragen. Was mir nicht ganz klar ist (auch nach Recherche hier im Forum leider nicht):


    Wo kann ich und wieviel der gezahlten Beiträge steuerlich geltend machen? Kann ich die gleiche Summe, die als Arbeitnehmer schon in Zeile 23b eingetragen wurde auch nochmal in ->Allgemeine Ausgaben / Versicherung und Altersvorsorge / weitere Rentenversicherungen / Berufsständische Versorgungseinrichtungen Nichtarbeitnehmer eintragen?

    Die Zahlen aus den betreffenden Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung werden doch programmgesteuert übernommen. Sollte sich eigentlich unschwer aus der entsprechenden Eingabemaske sowie der Anlage Vorsorgeaufwand ersehen lassen.

  • Vielen Dank erstmal für die Antwort!


    Ich habe die Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 22b und 23b stehen, ich bin mir nur nicht sicher, ob ich den Arbeitnehmeranteil als Sonderausgabe noch irgendwo eintragen muss oder ob das vom Programm automatisch berücksichtigt wird.


    Trage ich meine Arbeitnehmersumme nochmal unter ->Allgemeine Ausgaben / Versicherung und Altersvorsorge / weitere Rentenversicherungen / Berufsständische Versorgungseinrichtungen ein macht das einen erheblichen Unterschied aus. Bin mir nur nicht sicher, ob ich das dort nochmal antragen darf / muss...

  • ich bin mir nur nicht sicher, ob ich den Arbeitnehmeranteil als Sonderausgabe noch irgendwo eintragen muss oder ob das vom Programm automatisch berücksichtigt wird.

    Wenn du die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 übernimmst, wie es sein soll, werden die Posten automatisch bei den Sonderausgaben eingetragen.


    Trage ich meine Arbeitnehmersumme nochmal unter ->Allgemeine Ausgaben / Versicherung und Altersvorsorge / weitere Rentenversicherungen / Berufsständische Versorgungseinrichtungen ein macht das einen erheblichen Unterschied aus

    Klar - du machst die Aufwendungen dann ja auch doppelt geltend! Und das darf nicht sein.