Gute Tag,
Ich nutze die WISO Steuerprogramme schon seit 10 Jahren.
Ich habe Einkünfte aus Aktiengeschäften.
Ich habe die von der Bank gelieferten Jahressteuerbescheinigungen immer 1:1 eingegeben.
Die letzten 4 Jahre habe ich immer Einspruch eingelegt weil das FA die Angaben der Jahressteuerbescheinigung bezweifelt und daraufhin die Erklärung verändert hat.
Jetzt ist der Bearbeiter damit gekommen, daß die Jahressteuerbescheinigung alleine nicht ausreicht, ich müßte detailiert jede einzelne Transaktion nachweisen und die Daten aufbereitet zur Verfügung halten.
Bisher war ich immer der Ansicht daß alleine die Jahressteuerbescheinigung der Bank im Original die einzig gültige Basis darstellt.
Nichteinmal die Erträgnisaufstellung ist bindend.
Was soll ich von der Aussage des Bearbeiters halten?
Hat er Recht oder ist das nur Schikane?
Vielen Dank für Eure Erfahrungsberichte.
viele Grüße
Mike