Jahressteuerbescheinigung nicht ausreichend?

  • Gute Tag,
    Ich nutze die WISO Steuerprogramme schon seit 10 Jahren.
    Ich habe Einkünfte aus Aktiengeschäften.
    Ich habe die von der Bank gelieferten Jahressteuerbescheinigungen immer 1:1 eingegeben.
    Die letzten 4 Jahre habe ich immer Einspruch eingelegt weil das FA die Angaben der Jahressteuerbescheinigung bezweifelt und daraufhin die Erklärung verändert hat.
    Jetzt ist der Bearbeiter damit gekommen, daß die Jahressteuerbescheinigung alleine nicht ausreicht, ich müßte detailiert jede einzelne Transaktion nachweisen und die Daten aufbereitet zur Verfügung halten.
    Bisher war ich immer der Ansicht daß alleine die Jahressteuerbescheinigung der Bank im Original die einzig gültige Basis darstellt.
    Nichteinmal die Erträgnisaufstellung ist bindend.
    Was soll ich von der Aussage des Bearbeiters halten?
    Hat er Recht oder ist das nur Schikane?


    Vielen Dank für Eure Erfahrungsberichte.
    viele Grüße
    Mike

  • Es liegt in diesen Fällen am berechtigten Zweifel des Sachbearbeiters. Er hat somit das Recht mehr als nur die Jahressteuerbescheinigung zu verlangen. Als berechtigter Zweifel reicht hier, dass ein Sachbearbeiter etwas "komisch" findet.


    Die Transaktionsnachweise sollte man grundsätzlich immer vorhalten. Lokal elektronisch speichern ist hier zu empfehlen.


    Ob seine Zweifel nun tatsächlich angebracht sind oder nicht, liegt allein in seinem Ermessen.
    Schikane würde ich allerdings ausschließen, da es im Allgemeinen ein Leichtes ist alle Transaktionsnachweise zu erbringen, es aber wesentlich schwerer ist den Zusammenhang manuell nachzuvollziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ja nun neben der Jahressteuerbescheinigung aus gutem Grund meistens auch noch die Erträgnisaufstellung. Der Nachweis aller Transaktionen soll wahrscheinlich auch der Überprüfung etwaiger Spekulationsgewinne dienen.

    • Offizieller Beitrag

    Hat er Recht oder ist das nur Schikane?

    Und ich möchte hier auch mal eine Lanze für die FA-Mitarbeiter brechen: wenn sie ihren Job ernst nehmen, richtig machen und der Verpflichtung nachkommen, im Sinne aller ehrlichen Steuerzahler im Zweifelsfall näher zu prüfen, dann machen sie das auch für Dich. Also vergiss das mal gleich wieder mit der Schikane...

  • Ich entnehme Euren Antworten daß es entgegen bisheriger Information sinvoll ist zusätzlich zur verpflichtenden Jahressteuerbescheinigung die Ertärgnisaufstellung zu beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite.
    Blöd nur wenn der Bearbeiter damit 5 Jahre später kommt.
    Ich werde warscheinlich bei meiner Bank nicht auf offene Ohren stoßen wenn ich Erträgnisaufstellungen für 2012 beantrage.
    Früher hieß es immer Erträgnisaufstellung ist schön, aber für die Steuererklärung nicht relevant.

  • Blöd nur wenn der Bearbeiter damit 5 Jahre später kommt.
    Ich werde warscheinlich bei meiner Bank nicht auf offene Ohren stoßen wenn ich Erträgnisaufstellungen für 2012 beantrage.

    Deshalb fordert er von dir ja die Transaktionsnachweise, also die Kauf- und Verkaufsabrechnungen sowie die einzelnen Zins- und Dividendenbescheinigungen. Dies alles in einer schönen Excel-Liste zusammengefasst je Jahr - dann kannst du ihn schon zufrieden stellen. Sollte nur mit deinen erklärten Zahlen übereinstimmen.

  • Das ist doch der Witz des ganzen.
    Der Staat hat mit der Einführung der Zinsabschlagssteuer die Banken zum kostenlosen Erfüllungsgehilfen genacht.
    Die Banken müßen alles berechnen und abführen, ich als Kunde habe keinen Einfuß darauf wieviel Geld mir einbehalten wird.
    Der Ärger fängt erst dann an wenn ich von meinem Recht Gebrauch mache und die Verluste des einen Depots mit dem anderen aufrechnen möchte. Hätte ich keine Steuererklärung, wozu ich nicht verpflichtet bin, gemacht wären alle zufrieden und keiner verlangt irgendwelche Belege.
    Jahrelang hat man mir vorgebetet, daß die Steuerbescheinigung das allein seelig machende Dokument ist, daraufhin habe ich irgendwann aufgehört die Transaktionsbelege auszudrucken, was natürlich eine durchgängige Nachberechnung unmöglich macht.


    Wenn ich im Gegenzug meine doppelte Buchführung vorlegen würde und die stimmt nicht mit den Daten der Bank überein würde es doch sofort heißen die Daten sind falsch, allein die Daten der Bank sind gültig.
    Von daher ist der Verdacht der Schikane schon nicht so ganz von der Hand zu weisen.


    Wenn das wirklich so sein soll, dann müßte auf der Steuerbescheinigung draufstehen " Achtung Daten nur in Zusammenhang mit detailierten Einzeltransaktionsbelegen gültig" oder so was in der Art.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht, was das mit dem Thema zu tun hat. Unsere Meinung kennst Du.


    Auch überlege ich die ganze Zeit, wie Du etwaige Spekulationsgeschäfte i.S. § 23 EStG abgrenzt/überprüfst, wenn Du Deine An- und Verkäufe nicht ganz penibel tabellarisch festhältst. Denn die sind in der Steuerbescheinigung mit Sicherheit nicht enthalten.