Gegenkonto für Konto 4833

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand mitteilen, gegen welches Konto die Abschreibung für das Arbeitszimmer (Konto 4833) zu buchen ist? Und wie sieht es bei den Verpflegungspauschaulen aus (Konto 4674)?


    Vielen Dank im voraus.
    Grüße,C.

  • Dazu solltest du erst einmal sagen, ob das Arbeitszimmer überhaupt aktiviert wurde. Wenn du im Rahmen von Einkünften ein betriebsnotwendiges oder gewillkürtes Arbeitszimmer hast, ist dieses zu aktivieren (mit den anteiligen Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs des Hauses). Dann werden auch die AfA richtig ermittelt und gebucht.


    Wenn das Arbeitszimmer nicht aktiviert wurde, gehen die AfA nur über die Gesamtkosten ein.


    Da du auch nicht gesagt hast, in welchem Rahmen das Arbeitszimmer überhaupt angesetzt werden soll, ist es schwierig, hier mehr zu sagen. Bei Verpflegungspauschalen ist im Zweifel das Privatkonto als Gegenkonto anzusetzen (denn schließlich hast du die Reisen zunächst aus deiner privaten Geldmitteln finanziert).

  • Hallo.
    vielen Dank für Deine Antwort.


    Ja, das Arbeitszimmer ist bereits aktiviert und im Anlagevermögen aufgeführt. Es handelt sich dabei um ein Zimmer einer eigenen Wohnung. Ehrlich gesagt, habe ich die Gewinnermittlung in den letzten Jahren nicht selber durchgeführt.


    Wenn Du im Zusammenhang mit den Verpflegungspauschalen sprichst, meinst Du damit Privatentnahmen?


    Danke nochmals und einen schönes, sonniges Wochenende.

  • Wenn Du im Zusammenhang mit den Verpflegungspauschalen sprichst, meinst Du damit Privatentnahmen?

    nein - es sind Einlagen! Du hast Geld für die Gesellschaft verauslagt.

  • Hallo,
    ich habe ja auch so einige Fragen, aber bei Verpflegungsmehraufwand kann ich ggf. helfen.
    Annahme: Es ist der verpflegungsmerhaufwand für dich selber als UNternehmer, also nicht für Mitarbeier, denn da kenne ich mich nicht aus.


    Den errechneten Verpflegungsmehraufwand zahlst du dir ja i.d.R. nicht aus, es findet also gar kein Geldfluss statt. Der Betrag ist also als eine Privateinlage zu sehen.
    Daher buchst du den errechneten Betrag:


    4674 (Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand)
    AN
    1890 (Privateinlagen)


    Beste Grüße

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