Verlustfeststellung

  • Ich hätte da mal eine Frage. :?: Wie erkennt die Steuerstoftware das eine Verlustfeststellung oder
    ein Verlustvortrag vorliegt? Oder muss man das in einem Kästchen anklicken?
    Bitte um Antwort!
    waasi

  • Wie erkennt die Steuerstoftware das eine Verlustfeststellung oder
    ein Verlustvortrag vorliegt?

    Automatisch erkennt die Software überhaupt nichts. Du musst ihr die relevanten Tatbestände schon "sagen", in dem du sie eingibst. Verlustvorträge werden vom Finanzamt automatisch angerechnet, diese kannst du nirgends eingeben.
    Ein im laufenden Jahr neu entstehender Verlust wird vom Programm errechnet und du hast die Möglichkeit, einen Verlustrücktrag zu beantragen. Der Vortrag erfolgt vom Finanzamt durch gesonderte Feststellung.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte um Antwort!

    Also eine Antwort hätten hier gerne alle die, die eine Frage stellen. Das muß niemand extra betonen. Du solltest auch beachten, daß das hier ein Anwender-helfen-Anwender-Forum ist und nicht der offizielle Support.


    Zur Frage: die Verlustfeststellung ergibt sich aus Deinen Eingaben und erfolgt automatisch vom FA, wenn Du die Steuererklärung abgegeben hast.


    Eventuell vorhandene Vorträge aus dem Vorjahr kannst Du aus dem Steuerfall des Vorjahres übernehmen oder manuell erfassen:


    • Offizieller Beitrag

    Zur Frage: die Verlustfeststellung ergibt sich aus Deinen Eingaben und erfolgt automatisch vom FA, wenn Du die Steuererklärung abgegeben hast.

    Das Programm setzt die Kreuzchen auf Seite 1 des Mantelbogens bei zutreffendem Sachverhalt gemäß der eingegebenen Zahlen ggf. automatisch.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht hätte ich noch schreiben sollen, ich bin Student!

    Das ändert aber nichts (auch ohne Ausrufezeichen).
    Alles eintragen und wenn die Bedingungen stimmen, setzt das Programm das entsprechende Häkchen und das FA stellt dann den Verlust fest. Der wird dann im Folgejahr wie gezeigt übernommen oder kann entsprechend des separaten Bescheids des FA dann eingetragen werden.

  • Also eine Antwort hätten hier gerne alle die, die eine Frage stellen. Das muß niemand extra betonen. Du solltest auch beachten, daß das hier ein Anwender-helfen-Anwender-Forum ist und nicht der offizielle Support.
    Zur Frage: die Verlustfeststellung ergibt sich aus Deinen Eingaben und erfolgt automatisch vom FA, wenn Du die Steuererklärung abgegeben hast.


    Eventuell vorhandene Vorträge aus dem Vorjahr kannst Du aus dem Steuerfall des Vorjahres übernehmen oder manuell erfassen:



    Was ist, wenn ich dieses Jahr 3 Steuererklärungen gleichzeitig einreiche? Steuererklärung für 2014 und 2015 sind Zweitstudium (somit vorweggenommene Werbungskosten) und für 2016 als Arbeitnehmer. Da noch kein offizieller Bescheid des FA für einen Verlustvortrag vorliegen kann, könnte ich ja nur die vom Programm errechneten Werte in die Steuererklärungen von 2015 und 2016 jeweils eintragen.
    Oder ist dies gar nicht notwendig, da das Finanzamt den jeweiligen Jahresverlust automatisch in die Folgejahre fortschreibt?

    • Offizieller Beitrag

    Da noch kein offizieller Bescheid des FA für einen Verlustvortrag vorliegen kann, könnte ich ja nur die vom Programm errechneten Werte in die Steuererklärungen von 2015 und 2016 jeweils eintragen.

    Alleine schon, damit das Programm richtig rechnen und später auch prüfen kann.

    Oder ist dies gar nicht notwendig, da das Finanzamt den jeweiligen Jahresverlust automatisch in die Folgejahre fortschreibt?

    Das ist sowieso nach dem 1§ 10d EStG immer der Fall.


    Aber man muss natürlich im Verlustentstehungsjahr an den Antrag bezüglich einer etwaigen Beschränkung eines Verlustrücktrags denken.