Hallo,
ich habe einen PKW ohne Anzahlung mit O-Finanzierung über eine Autobank Laufzeit 48 Monate gekauft. Ich bin berechtigt zum Vorsteuerabzug. Wie muss ich in SKR3 buchen? Bitte um Antwort.
Freundliche Grüße
Flamigo72
Hallo,
ich habe einen PKW ohne Anzahlung mit O-Finanzierung über eine Autobank Laufzeit 48 Monate gekauft. Ich bin berechtigt zum Vorsteuerabzug. Wie muss ich in SKR3 buchen? Bitte um Antwort.
Freundliche Grüße
Flamigo72
Wie muss ich in SKR3 buchen?
hallo,
Moin,
ich würde als Gegenkonto eher Kto. 1705 oder eines der darauf folgenden (je nach Laufzeit) nehmen; das Kto. 0630 als Bilanzkonto bezieht sich m. E. eher auf langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Viele Grüsse
Maulwurf
eher Kto. 1705 oder eines der darauf folgenden
der User Aidan hat Hier ganz schlüssig geantwortet.
der User Aidan hat Hier ganz schlüssig geantwortet.
An welcher Stelle - es geht dort um technische Anlagen, evtl. eine andere Größenordnung/Laufzeit ?
es geht dort um technische Anlagen
eigentlich weniger bzw. garnicht.
Eröffnungsfrage vom TE war:
ZitatNun möchte ich ein aufgenommenen Kredit buchen.
Ich buche solche Vorgänge wie folgt:
Anlagegut an Darlehen 0630
In der Folge
Darlehen 0630 und Zinsen an Bank (Gehe mal davon aus, dass das Darlehen vom KI ist)
Und Du machst es genau richtig solche Vorgänge zu buchen!
Ich gehe auch davon aus, dass das von Dir erwähnte Konto eher "Privat-Darlehen-Ausleihungen" betrifft.
Auch Collmex würde 0630 nehmen. Wobei ich eher 0640 Restlaufzeit 1-5 Jahre (bei 48 Mon.) bevorzugen würde.
Der Kredit dient zur Finanzierung eines Maschine (Technische Anlage)
Nochmal: 630 ist ein Bilanzkonto (Mittelherkunft )
Dann frage ich mich auch, ob alle Beiträge hier im Forum, die dieses Thema behandeln, falsch sind
Kein Grund zur endlosen Diskussion - schönen Sonntag ...
bezieht sich m. E. eher auf langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Langfristig > 1 Jahr. 630 ist richtig gegenüber Banken, aber in der Regel sind Autofinanzierungen doch durch die Autobanken? Also wäre 630 schon richtig. 1705 ist nur bei kurzfristigen Darlehen, also alles unter 1 Jahr und das ist hier nicht gegeben.
Also wäre 630 schon richtig.
hallo @babuschka,
Bin der gleichen Meinung.
Nur hat das Steuer:sparbuch 2017 mit seinem EKR dieses Konto nicht.
Nachtrag:
lt. Datev sollten diese (17**) Konten ausschließlich für die Gewinnermittlung §4 Abs.3 EstG gebucht werden.
Wie gesagt, kommen auch die Konten 1707/-08 (1 bis 5 bzw. > 5 Jahre) in Frage, aber natürlich soll jeder so buchen, wie er für richtig erachtet
lt. Datev sollten diese (17**) Konten ausschließlich für die Gewinnermittlung §4 Abs.3 EstG gebucht werden.
Nun ja, der kleine EKR kann ja zur Not auch einmal erweitert werden. Aber im Prinzip ist es bei einer Einnahmenüberschussrechnung ziemlich "wurscht", auf welches Vermögens-/Verbindlichkeitenkonto gebucht wird, da hier keinerlei Folgerungen für das Finanzamt dahinter stehen (keine E-Bilanz).