Dachsanierungskosten wo eintragen bei 2-Familienhaus mit Eigennutzung?

  • Hallo,


    wo muss man oder ist es sinvoll die kosten für ein neues Dach, neue Fenster neu Fassade gesamt. ca. 65000€ einzutragen.


    2 Famielen Wohnhaus EG 75 qm und 1 St. 75qm also Wohnungen sind von der größe genau gleich. EG wird von mir also Eigentümer genutzt.


    bei Handwerksleistungen oder bei den Imobilen ?


    Wie bzw. wo soll ich den betrag auf teilen "menü punkt von der Software ?


    Vielen Dank

  • So einfach ist die Angelegenheit nicht.


    Du musst erstens prüfen, ob durch die Sanierungsmaßnahmen nicht eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik bei Errichtung des Baus erfolgt ist. Kann durchaus sein, muss aber nicht. Hier solltest du den Rat eines Steuerberaters einholen, denn in diesem Fall handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten, die nur über die AfA in die Kosten eingehen.


    Handwerkerleistungen - wenn überhaupt möglich - nur der Anteil für deine Wohnung und nur Lohn und Fahrtkosten. Achte aber auf die Begrenzung der Kosten.


    Als Sanierungskosten gehören die Kosten - wenn nicht Anschaffungskosten, wie oben erwähnt - zu den Reparaturen des Gebäudes insgesamt. Eine Zuordnung zu den einzelnen Wohnungen erfolgt im Programm dann automatisch durch die Eingabe als Gesamtkosten (in der Anlage Vermietung und Verpachtung). Du gibst dann am Schluss die nicht abzugsfähigen Kosten (den Anteil deiner selbstgenutzten Wohnung) an.


    Hermanns Frage zielt auch noch darauf ab, ob überhaupt Vermietung und Verpachtung vorliegt. Wenn z. B. Familienangehörige unentgeltlich dort wohnen, sieht es "mau" aus mit dem Ansatz.

  • OK danke für die Info


    also 1.St. ist vermietet. (Mieteinnahmen keine famielen anghörige)
    EG. Wohne ich also haus eigentümmer.


    "Du musst erstens prüfen, ob durch die Sanierungsmaßnahmen nicht eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik bei Errichtung des Baus erfolgt ist. Kann durchaus sein, muss aber nicht"


    bringt das mehr ?



    "Achte aber auf die Begrenzung der Kosten" Warum ? "


    Ich habe


    Dach neu: 14000.-
    Fassade neu 20000.-
    Fenster neu 24000.-
    Lüftung 4200.-


    und die MST. bekomme ich doch auf jedem fall zurück oder ?



    Ist das richtig so ......
    "


    Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
    Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen


    Dacharbeiten 14.000,—
    Schornsteinfeger 53,—


    Insgesamt 14.053,—
    oder muß das Dach da raus genommen werten ?

  • und die MST. bekomme ich doch auf jedem fall zurück oder ?

    Wie kommst du darauf? Du bist doch kein Unternehmer, also bleibt die Umsatzsteuer bei dir hängen.


    "Achte aber auf die Begrenzung der Kosten" Warum ? "

    Weil du maximal 6.000 Euro Kosten ansetzen kannst.


    Dach neu: 14000.-

    Da sind doch garantiert auch die Kosten für neue Dachziegel und Latten etc. dabei. Diese Kosten sind also nicht reine Handwerkerkosten. Dann kannst du nur die Hälfte der Kosten bei den Handwerkerkosten ansetzen. Dach neu - nur neue Ziegel oder auch verbesserte Isolierung etc.? Wenn Verbesserung, dann nur über die AfA und möglicherweise deine Hälfte Handwerkerkosten (aber nur Lohn!).


    Fassade neu 20000.-

    Auch hier nur neuer Anstrich oder Isolierung etc. Konsequenzen wie bei Dach.


    Fenster neu 24000.-

    Dto.


    Lüftung 4200.-

    Das dürfte auf jeden Fall etwas Neues sein - also nachträgliche Anschaffungskosten, keine Handwerkerkosten.


    Ich kann dir nur raten, gehe zu einem Steuerberater. Du hast hier eine relativ komplizierte Materie mit Aufteilung auf eigen bewohnt und vermietet etc.

  • und was mach ich mit den rest ?


    Dach neu = neue Ziegel, latung, und Dachrinne. Ist alles eine Handwerksrechnung.


    Isolierung kommt 2017 da nur die letzte geschoßdecke isoliert wird.


    AFA ?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Baujahr des Objektes und Anschaffungszeitpunkt wären evtl. auch noch wichtig. Ich glaube nach Deinen Einlassungen kaum, dass Du mit den richtigen Zuordnungen selber zurecht kommst. Die können je nach Art des Gewerkes und dem Ort der Ausführung auch noch zu differenzieren sein (voll, anteilig bzw. gar nicht abziehbar bei V+V). Du solltest dringend ein paar Euro in einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe investieren.

  • Hallo ertmal danke für die Hilfe,


    aber warum kann das die Software evtl. nicht ?


    Es gibt ein Haus mit 2 Wohnungen mit gleicher Wohnfläche. Wo eine eigengenutzt und die andere Vermietet ist. Es gibt Sanierungskosten bzw. Energetische Maßnahmen mit ca. 60000.-€
    Baujahr und Kauf vom Haus ist natürlich auch bekannt.



    Danke Mfg.

  • aber warum kann das die Software evtl. nicht ?

    Ganz einfach: weil es sich um die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten handelt und das dürfen weder wir hier im Forum noch die Steuersoftware. Dies ist eine Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater.
    Die Softwar geht immer davon aus, dass die Eingaben den steuerrechtlichen Vorschriften entsprechen und rechnet anhand der Eingaben. Eine Beurteilung, ob eine andere Eingabe die "richtige" wäre, kann und darf sie nicht leisten.

    • Offizieller Beitrag

    Woher soll die Software z.B. wissen, welche sachlichen Voraussetzungen für welches Fenster oder die Lüftung etc. gegeben sind? Es gibt bestimmte Kosten, die sind prozentual aufzuteilen. Andere wiederum sind entweder ganz dem einen oder ganz dem anderen Teil direkt zuzuordnen, mit entsprechenden einkommensteuerlichen Konsequenzen. Das kannst nur und ausschließlich Du selber beurteilen und jemand, dem alle steuerrelevanten Infos zur Verfügung stehen.