Kauf eines Laptops mit abweichendem Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger Ehemann) zulässig?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage und hoffe sehr auf eure Unterstützung. Ich habe keinen Steuerberater und im Netz bin ich nicht fündig geworden.


    Ich bin umsatzsteuerpflichtige7 Vorsteuerabzugsberechtigte Einzelunternehmerin (ohne Ladenlokal - nur von Zuhause aus) und habe mir ein neues Notebook angeschafft.
    Die Anschaffung erfolgte durch Null-Prozent-Finanzierung und der Kreditvertrag läuft auf meinen Ehemann, der nichts mit meinem Unternehmen zu tun hat. Privat sind wir steuerlich zusammen veranlagt.


    Der Kaufpreis betrug 799,00 Euro.


    1. Meines Erachtens handelt es sich ja hier um ein GWG, richtig?
    2. Muss bzw.kann ich das Notebook in mein Anlagevermögen einbuchen, da ja nirgendwo mein Name hervorgeht? Oder habe ich jetzt Pech gehabt, da der Kreditvertrag auf meinen Mann ausgestellt ist?
    3. Wann kann ich mir die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen? Komplett bei Kauf oder Stück für Stück anteilig, da Ratenzahlung?


    Es wäre schön, wenn mir jemand Auskunft geben würde.


    Vielen Dank.

  • Die Anschaffung erfolgte durch Null-Prozent-Finanzierung und der Kreditvertrag läuft auf meinen Ehemann, der nichts mit meinem Unternehmen zu tun hat. Privat sind wir steuerlich zusammen veranlagt.

    'Schon einmal schlecht - die einkommensteuerliche Zusammenveranlagung ist für die Ermittlung des Gewinns für dich völlig unerheblich. Dies gilt auch für die Umsatzsteuer.


    1. Meines Erachtens handelt es sich ja hier um ein GWG, richtig?

    Nein! Die GWG-Grenze ist 410 Euro, darüber hast du nur (falls du dieses Jahr noch keine GWG angeschafft hast, die Wahlmöglichkeit zum Sammelposten bis 1.000 Euro, dann aber AfA über 5 Jahre und nur einheitlich für alle Anlagegüter in diesem Jahr).


    Muss bzw.kann ich das Notebook in mein Anlagevermögen einbuchen, da ja nirgendwo mein Name hervorgeht? Oder habe ich jetzt Pech gehabt, da der Kreditvertrag auf meinen Mann ausgestellt ist?

    Das ist schon ein Problem - die Rechnung lautet auf deinen Mann, also keinerlei Verbindung zu deinem Unternehmen! Du kannst m. E. nur eines machen: lass dir den Rechner von deinem Mann schenken (bei 800 Euro kein Problem m.M.n.) und lege ihn in dein Betriebsvermögen ein. Aber dies geht nur Brutto.


    Wann kann ich mir die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen? Komplett bei Kauf oder Stück für Stück anteilig, da Ratenzahlung?

    Überhaupt nicht. Die Rechnung lautet auf deinen Mann und nicht auf dein Unternehmen. Pech gehabt.

    • Offizieller Beitrag

    Du könntest noch den Verkäufer bitten, die Rechnung zu korrigieren und auf deinen Namen auszustellen.

    Die Anschaffung erfolgte durch Null-Prozent-Finanzierung und der Kreditvertrag läuft auf meinen Ehemann, ... .

    Würde sich dann aber etwas beißen. Das Kind ist m.E. in den Brunnen gefallen.

  • gern geschehen und denke beim nächsten Kauf daran: es muss über deine Firma laufen und am besten immer über das Firmenkonto.