Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe zwei Tätigkeitsstätten. Aufs Jahr gesehen bin ich eindeutig mehr an Tätigkeitsstätte A als B.
A ist demnach meine regelmäßige Arbeitsstätte. B führe ich dann ja als Reisekosten an.Somit kann ich da auch Verpflegungsmehraufwand angeben,aber wie verhält sich das mit der Dreimonatsfrist?
Meist bin ich bei B nur 1-2 mal die Woche oder gar nicht. Es kann aber auch vorkommen, dass ich bei B auch mal 3-4 x die Woche bin (Krankheits-, Urlaubsvertretung) und das dann 2 Wochen hintereinander. Greift hier die Dreimonatsfrist oder nicht?
Vielen Dank im voraus!