Deutliche Differenz zwischen Software und Finanzamt

  • Servus,


    ich habe eine deutliche Differenz von 500 Euro bei der Berechnung des Guthabens zwischen Steuer:Mac und eben dem Finanzamt.


    Die Grundzahlen gleichen sich.
    Ich hatte die letzten Jahre immer keine Problem mit der Software und bis auf 10-15 Euro genau war die Berechnung auch. Jetzt schockiert mich diese Abweichung doch etwas.


    Gibt es irgendwelche Ratschläge die ihr parat habt (Einspruch habe ich bereits eingelegt).


    Besten Dank & Grüße
    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es irgendwelche Ratschläge die ihr parat habt.

    Na immer die gleichen: nachschauen, was genau sich unterscheidet und was der FA-Bearbeiter in den Erläuterungen dazu geschrieben hat.
    Und die Forumssuche nutzen.

    Einspruch habe ich bereits eingelegt

    Mit welcher Begründung denn? Mit den von Dir gemachten Angaben können wir nur spekulieren.

    • Offizieller Beitrag

    Einspruch habe ich bereits eingelegt).

    Hoffentlich nicht mit der Begründung:

    ich habe eine deutliche Differenz von 500 Euro bei der Berechnung des Guthabens zwischen Steuer:Mac und eben dem Finanzamt.

  • Ich sehe schon, das ist hier wie in jedem Forum... aber lassen wir es mal drauf ankommen:



    Das Programm legte mir nahe Einspruch ein zu legen und im Einspruch zu vermerken das der Grund dafür nach gereicht wird.


    Die Anmerkungen des Bearbeiters sind recht spartanisch. Die einzigen Punkte die sich direkt auf die Steuererklärung und nicht auf allgemeine Sachen beziehen sind:
    Die Vorsorgeaufwände sind durch die Pflegeversicherung ausgeschöpft (ich habe jedoch keinerlei private Vorsorge) & das alle Daten über Lohn, Lohn- & Kirchensteuer schon vom Arbeitgeber übermittelt wurden.


    Bei der Wiso-Auswertung ist ein Unterschied bei "Einkommen / zu versteunerndes Einkommen", welches für mich aber leider nicht nachvollziehbar ist. Der Gesamtbetrag der Einkünfte stimmt überein. Da ich - bis auf Fahrtkosten - auch nichts angegeben habe, verstehe ich nicht wo diese Differenz her kommen könnte.


    Besten Dank

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe schon, das ist hier wie in jedem Forum...

    Entschuldige, aber was hast Du denn erwartet? Das wir die Glaskugel rausholen und daraus erkennen, welche Zahlen sich aus welchem Grund unterscheiden? Wir wollen doch von Dir keinen Lebenslauf. :whistling:


    Ansonsten kannst Du wie in jedem anderen Forum die Forumssuche benutzen und wirst den von Dir vermutlich gesuchten allgemeinen Hinweis finden, den schriftlichen Bescheid mit der Programmberechnung zu vergleichen, wenn ELSTER bestimmte Detaildaten nicht liefert. Oder einfach mal beim FA anzurufen.

  • "Einkommen / zu versteunerndes Einkommen", welches für mich aber leider nicht nachvollziehbar ist.

    Nun, zwischen Einkommen und zu versteuerndem Einkommen liegen ja auch noch ein paar Rechenschritte (siehe § 2 Abs. 5 EStG:
    (5) 1Das Einkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge, ist das zu versteuernde Einkommen; dieses bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. 2Knüpfen andere Gesetze an den Begriff des zu versteuernden Einkommens an, ist für deren Zweck das Einkommen in allen Fällen des § 32 um die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 zu vermindern.



    Also sehen, welche Freibeträge und sonstige abzuziehende Beträge in WISO eingegeben wurden, vom Finanzamt aber nicht berücksichtigt wurden.



    Der Gesamtbetrag der Einkünfte stimmt überein.

    Das heisst aber im Klartext, es liegt nicht an deinen Werbungskosten, sonst wäre dieser Betrag schon abweichend! Zur Klärung hilft dir § 2 Abs. 4 EStG:
    (4) Der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen, ist das Einkommen.

    Die Abweichungen dürften also bei den Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge etc.) und eventuell angesetzten außergewöhnlichen Belastungen liegen, die du im Programm eingegeben hast, die aber das Finanzamt verworfen hat. Dies alles steht aber in den Erläuterungen. Die musst du natürlich bis zum Ende lesen.