Hallo Ihr Wissenden,
ich bin allmählich am Verzweifeln.
Muss ich wirklich für gleiche Artikel (z.B. km-Pauschale) unterschiedliche Artikelnummern anlegen, damit der richtige Steuerschlüssel berücksichtigt wird und mir der VK-Preis bei der Angebotserstellung und Rechnungsstellung übernommen wird?
Ich arbeite mit WISO Unternehmer. In der Hilfe wird bei der Artikelerfassung beim Reiter "Steuer/Einheit/Kz" ein Ankreuzfeld für 'abweichende Steuer bei Auslandskunden' angezeigt. Dieses Feld ist bei mir nicht vorhanden.
Leider musste ich jedoch feststellen, dass - neben den anderen Voraussetzungen - der Steuerschlüssel des Artikels mit dem Steuerschlüssel des Kunden (Adresse) übereinstimmen muß, damit VK-Preis und Rabatte übernommen werden. Habe ich irgendwo ein Häkchen übersehen oder ist das eben so?
Das würde im Klartext bedeuten, dass ich für gleiche Artikel 4 verschiedene Artikelnummern anlegen muss, allein aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung (Inland, EU, Reverse-Charge Drittland, Drittland). Das kann es ja wohl nicht sein!
Hintergrund: Ich muss eine Dienstleistungsrechnung an einen Schweizer Kunden stellen. Damit scheint WISO Unternehmer völlig überfordert zu sein. Steuerschlüssel 46 ist nicht existent. ich habe ihn jetzt angelegt, aber bei der Layout-Erstellung ist er nicht auszuwählen.
ich bin ja sicher nicht die Einzige, die Dienstleistungsrechnungen in die Schweiz stellt. Ich freue mich auf einen regen Info-Austausch.
Vielen Dank Für Euren Input!