Wie setze ich die Restzahlung aus meiner KFZ-Finanzierung (Geschäfts-PKW) ab?

  • Hallo,
    ich hatte meinen Geschäftswagen über 3 Jahre bei der Peugeot-Bank finanziert. Da die Finanzierung im Juni 2016 endete, habe ich mich entschieden, den Wagen zu übernehmen. Als Restsumme habe ich den Wagen also für 6.000,-- Euro von Peugeot übernommen.


    Setze ich diese 6.000,-- Euro nun einfach als Betriebsausgaben in der EKST für 2016 an? Und wo genau trage ich diese Summe ein? Ich arbeite mit Wiso-Steuer Sparbuch 2017.


    Danke für euren Input.

  • Moin,


    sofern es sich tatsächlich um eine Finanzierung (kein Leasing) handelt, müsste die Aktivierung doch schon bei der Übernahme erfolgte sein? Die Restzahlung wird dann auch nur gegen das Darlehenskonto (da gibt es hier verschiedene Ansichten, ob das Kto. 0630/0660 oder ein Verbindlichkeitskonto 170x geeigneter wären :rolleyes: ), siehe z. b. hier


    https://www.haufe.de/unternehm…sk_PI11444_HI1905598.html


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Bedeutet dass, das ich die 6.000,-- Euro nicht direkt als Betriebsausgaben geltend mache, sondern den PKW weiter abschreibe? Dann fällt die bis dahin laufende Abschreibung über 6 Jahre (hiervon schreibe ich den Wagen erst seit 3 Jahren ab) weg, statt dessen schreibe ich den Wagen mit einem KP von 6.000 Euro neu ab?

  • Sorry Maulwurf,
    ich komme nicht ganz mit.
    Wie ixtraflor schreibt, ist der Wagen bei der Anschaffung schon im Anlagevermögen aktiviert worden und wird auch jährlich abgeschrieben. Soll ich ihn mit der Restsumme von 6.000 Euro noch einmal eintragen? Er würde doch dann als 2. Betriebswagen gelten.

  • Zu dem Buchwert dazu buchen und alles auf die Restlaufzeit gleichmäßig abschreiben.

    ist der Wagen bei der Anschaffung schon im Anlagevermögen aktiviert worden und wird auch jährlich abgeschrieben.

    Wenn wirklich zum Anschaffungsdatum voll aktiviert wurde, ist die Darlehensrückzahlung doch nur per Darlehen an Bank zu buchen und damit hats sich. Für eine Nachaktivierung sehe ich hier keinen Grund.


    Die ursprüngliche Buchung war doch
    0320 Pkw und 1576 Vorsteuer an 1200 für eine Anzahlung und 1705 Darlehen. Wobei hier der Kaufpreis laut Kaufvertrag aktiviert wurde.

  • Wie ixtraflor schreibt, ist der Wagen bei der Anschaffung schon im Anlagevermögen aktiviert worden und wird auch jährlich abgeschrieben.

    Nein.
    Ich habe gemeint, das Fahrzeug jetzt ins Anlagevermögen übernehmen.
    Bisher waren die Leasingraten doch ganz normale Betriebsausgaben. (so zumindest verstehe ich Leasing) Etwas für eine bestimmte Dauer mieten, und dafür zahlen.
    Haufe schreibt dazu:

    Zitat von Haufe


    Kauft der Unternehmer am Ende der Laufzeit das Leasingfahrzeug, erwirbt er ein gebrauchtes Fahrzeug. Dieser Vorgang ist getrennt vom vorweglaufenden Leasingvertrag zu behandeln.
    Wenn der Unternehmer diesen Gebraucht-Pkw für betriebliche Zwecke verwendet, weist er ihn in seinem Anlageverzeichnis aus.



    Konsequenz ist, dass die Anschaffungskosten (Leasing-Restwert) des gebrauchten Pkw über die verbleibende Restnutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Die Restnutzungsdauer ist nach den Grundsätzen zu ermitteln, die für gebrauchte Fahrzeuge gelten. Würde die Differenz zwischen vereinbarten Restwert und tatsächlichem Wert des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Erwerbs als Wirtschaftsgut erfasst, müsste dieses (ebenso wie der Firmenwagen) über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Abgesehen vom Zeitpunkt stellt sich dasselbe Ergebnis ein, wenn nur Erwerb des Pkw mit dem niedrigen Restwert gebucht wird.

    Also geht das Fahrzeug zum Kaufpreis von 6.000,-- ins Anlageverzeichnis und wird Restnutzungsdauer 3 Jahre lang abgeschrieben.


    Zu welchem Buchwert?

    Buchwert nur dann, wenn er vorher (aus welchem Grund auch immer) ins Anlagevermögen eingetragen wurde. Aber das Fahrzeug war doch nur gemietet/geleast. Es gehörte also nicht Deiner Firma, sondern noch dem Leasinggeber


    Nachtrag: es ist auch möglich, dass es sich um ein Finanzierungsleasing handelt, dann wäre so zu verfahren wie @nesciens schreibt

    Einmal editiert, zuletzt von ixtrafloor () aus folgendem Grund: Nachtrag verfasst

  • Das hängt davon ab, wie bisher gebucht wurde...



    Die ursprüngliche Buchung war doch
    0320 Pkw und 1576 Vorsteuer an 1200 für eine Anzahlung und 1705 Darlehen. Wobei hier der Kaufpreis laut Kaufvertrag aktiviert wurde.

    Dann ist, wie gesagt, nur noch die Restzahlung gegen das Darlehenskonto zu buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Bisher waren die Leasingraten doch ganz normale Betriebsausgaben.

    ?(

    ist der Wagen bei der Anschaffung schon im Anlagevermögen aktiviert worden und wird auch jährlich abgeschrieben


    Wenn wirklich zum Anschaffungsdatum voll aktiviert wurde, ist die Darlehensrückzahlung doch nur per Darlehen an Bank zu buchen und damit hats sich.

    Wenn denn wirklich der volle Kfz-Wert aktiviert wurde und nicht ein Mischmasch gemacht worden ist. Letzteres befürchte ich fast. Deshalb auch meine obige Antwort. Aber wenn es denn schon an Begrifflichkeiten wie buchwert etc. scheitert, sollte der/die TE seine damalige Buchung einmal dezidiert benennen. Vorher ist jeder weitere Ratschlag sinnlos.

  • ich hatte meinen Geschäftswagen über 3 Jahre bei der Peugeot-Bank finanziert. Da die Finanzierung im Juni 2016 endete, habe ich mich entschieden, den Wagen zu übernehmen


    Aber das Fahrzeug war doch nur gemietet/geleast. Es gehörte also nicht Deiner Firma, sondern noch dem Leasinggeber

    Aus dem Eingangsbeitrag kann ich kein Leasing entnehmen. Insofern bist du auf einer falschen Fährte! Er hat finanziert, dann muss er zwingend aktivieren. Aber warten wir ab, was der TE sagt.

  • So wurde das Fahrzeug anfangs (in 2013) gebucht:
    Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums = 0 Euro
    Zugänge = 11.336,13
    Sonder Afa = 2267,23
    Afa = 945,13
    Ab 2014 jährliche Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter = 1890 Euro
    Buchwert am Ende des Ermittlungszeitraums = 8123,77
    Nutzungsdauer 6 Jahre, das Wirtschaftsgut wird linear abgeschrieben.


    Ich habe seit 2013 an die Bank über den Zeitraum von 3 Jahren eine monatliche Finanzierungsrate (kein Leasing!) gezahlt und diese in den PKW-Kosten bei der Steuer abgesetzt. Da diese Finanzierungsvereinbarung nun beendet war, habe ich das Auto bei der Peugeot-Bank mit der Restsumme der Finanzierung in Höhe von 6225 Euro abbezahlt, sodass der PKW nun mein Eigentum ist.


    Meine Frage lautet: wo gebe ich die Restsumme in Höhe von 6225 Euro in der Einkommensteuer an und schreibe ich das Fahrzeug wie gehabt weiter ab (über die letzten 3 Jahre)?

  • Meine Frage lautet: wo gebe ich die Restsumme in Höhe von 6225 Euro in der Einkommensteuer an und schreibe ich das Fahrzeug wie gehabt weiter ab (über die letzten 3 Jahre)?

    Nun, du hast immer noch nicht gesagt, welche Beträge du aktivierst hast. Bei einer Finanzierung wie du jetzt erläutert hast, ist der gesamte Finanzierungsbedar zu aktivieren, nicht nur der von dir sofort gezahlte Betrag! Insofern teile ich miwe4s Bedenken, dass du schon von Anfang an falsch bilanziert hast.


    Noch einmal: du hättest die Schlusszahlung aktivieren und gegen das Darlehenskonto buchen müssen.


    Deine ganzen Buchungen sind äusserst merkwürdig und ich weiß nicht, warum dein Finanzamt nicht schon einmal nachgehakt hat. Die Tilgungsraten hättest du maximal in Höhe der darin enthaltenen Zinsen in deiner EÜR und damit in der Einkommensteuer ansetzen können.


    Ich kann dir nur raten, die ganze Bilanzierung mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe durchzugehen - hier scheint einiges im Argen zu liegen. Wenn du "richtig" bilanziert hättest, würde die Restzahlung wie oben schon mehrfach geschrieben einfach gebucht per Darlehen (Soll) an Bank (Haben). Die AfA läuft normal weiter.


    Entschuldigung für das Schriftbild: ich kann nicht herausfinden, warum im Text nach dem Speichern alles unterstrichen erscheint - hier bei der Eingabe ist "normales" Schriftbild.

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Da diese Angelegenheit doch weitreichender ist als ich dachte, werde ich dies nun einem Fachmenschen übergeben.


    Euch ein sonniges Wochenende!

  • Da diese Angelegenheit doch weitreichender ist als ich dachte, werde ich dies nun einem Fachmenschen übergeben.

    Das ist löblich - so vermeidest du Ärger mit dem Finanzamt.