Gezahlte Verpflegungspauschale weicht von der Länderliste ab. Freie Eingabe möglich?

  • Hallo,


    ich bin viel im Ausland unterwegs. Mein Arbeitgeber erstattet mir Reisekosten, Hotel usw. Allerdings habe ich Probleme die Daten korrekt einzugeben.
    Beispiel:
    Ich war in der Elfenbeinküste. Wenn ich bei den "Reisekosten" die "Pauschalen für die Verpflegung für das Ausland" eingeben möchte, wähle ich das Land aus. In diesem Fall aus der Liste Côte d´Ivoir (Elfenbeinküste). Hier gibt nun das Programm 34€ für den Anreisetag und 51€ für den kompletten Tag an. Mein Arbeitgeber bezahlt mir aber nur 20€ und 40€.
    Habe ich eine Möglichkeit diese Abweichung einzugeben? Bzw. gibt es eine freie Eingabe? Ich denke wenn ich mit den Werten der Liste arbeite komme ich über die Summe in Zeile 20 und muss dann Steuern nachzahlen, da angenommen wird, dass ich mehr bekommen habe als ich tatsächlich bekommen habe oder?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Moin,


    nein, Du musst keine Steuern nachzahlen -die Erstattung des Arbeitgebers ist niedriger, als die steuerfreie Zahlung möglich wäre; die Differenz mindert dann Dein "zu versteuerndes Einkommen". Du musst alle " Aufwendungen " = Reisetage eingeben, durch die Übernahme der Lohnsteuerbescheinigung werden dann die Erstattungen des Arbeitgebers "gegengerechnet".


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf 23,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich bin nicht sicher ob das funktioniert. Wenn ich bei den Aufwendungen eingebe dass ich laut Länderliste 51€ bekommen sollte. Nimmt dann nicht das Programm an dass ich diese auch bekommen habe anstatt der real nur 40€ vom Arbeitgeber?
    Und freie Eingabe ist deines Wissens nirgends möglich oder?


    Danke!

  • Gerne :)


    Sorry, ich arbeite nicht mit dem Programm, da können andere besser helfen.


    Allerdings glaube ich


    Nimmt dann nicht das Programm an dass ich diese auch bekommen habe

    das nicht, da Du ja die tatsächliche Erstattung anhand der Übernahme der Lohnsteubescheinigung erklärst.


    Viele Grüsse
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt im Prinzip das im Thread Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber Gesagte. Ansonsten weiß ich nicht, wo bei ordnungsgemäßer Anwendung das Problem der Eingabe besteht. Das Programm lässt mehrere Wege zu und die muss man eben abarbeiten.

  • Hallo Miwe4,


    und das war ja eine meiner anfänglichen Fragen. Das Programm lässt eben keine freie Eingabe der tatsächlich erhaltenen Erstattungen zu. Oder ich habe nicht gefunden wie. Ich kann nur den Betrag eingeben den mir die Länderliste vorgibt, den ich aber real nicht erhalten habe.

    • Offizieller Beitrag

    Genau das steht doch in dem von mir verlinkten Thread. Du hast die der Höhe nach grundsätzlich abziehbaren Verpflegungsmehraufwendungen anhand der durch den Gesetzgeber festgesetzten Pauschalen zu ermitteln. Diesen werden dann die durch den AG steuerfrei erstatteten Beträge gegengerechnet, welche Du natürlich insgesamt vollständig anzugeben hast. So und nur so funktioniert es richtig.

  • Hallo nordfred,


    Zum Verständnis:
    Du gibst die Reisen mit den korrekten Tagessätzen ein als deine Aufwendungen. Danach Haken bei der Frage, ob die AG-Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.
    Am Schluss muss dann ein Überhang an Werbungskosten übrig bleiben, wenn der Arbeitgeber andere Tagessätze angewendet hat.


    Beachte aber bitte auch: in manchen Ländern gibt es gesplittete Sätze, je nachdem, wo man konkret war. Als Beispiel: es gibt einen Satz für Russland, aber St. Petersburg und Moskau haben andere Sätze, die aber nur gelten, wenn man auch tatsächlich in einer dieser beiden Städte war.

  • Hallo,


    hatte den verlinkten Thread auch gelesen, das aber so nicht verstanden. Jetzt ist es mir aber klar und es wurde verstanden.
    Danke nochmal für die schnelle Hilfe und die Erläuterungen.