Wo außergewöhnliche Belastung für Unterhaltung eines Flüchtlings angeben?

  • Guten Abend


    Ich habe eine Flüchtling bei mir zuhause genommen und unterhalten (Verpflichtungs­erklärung nach § 68 Aufenthalts­gesetz abge­geben), sie hat in unserer Wohnung von 01.01.2016 bis 31.05.2016 gelebt, und dann verheiratet.


    nach diesem Link http://www.finanztip.de/spenden-als-sonderausgaben/
    "
    Wollen Sie eine bestimmte Person finanziell unterstützen, können Sie Ihre Zuwendung nicht als Sonderausgabe absetzen. Wer Menschen in Not dauerhaft finanziell unterstützt, hat jedoch eine andere Möglichkeit des steuerlichen Abzugs: als außergewöhnliche Belastung. Nehmen Sie einen Flüchtling in Ihrem Haushalt auf, dann können Sie für das Jahr 2016 den Höchstbetrag von 8.652 Euro (2015: 8.472 Euro; 2017. 8.820 Euro; 2018: 9.000 Euro) als Unterhaltsleistung geltend machen. Das Finanzamt verlangt, dass Sie schriftlich erklären, alle Kosten für den Lebensunterhalt der aufgenommenen Person zu tragen. Sammeln Sie alle Quittungen, um diese bei Verlangen einreichen zu können
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    Ich habe zwar die Option "neuer Eintrag" beim außergewöhnliche Belastung, aber kann ich da irgendwie auch solche Fall dazu eingeben? und wie kann ich erklären dass sie war ledig und sie heiratete? .....so weit ich verstehe, muss 5 mal 721 Euro voll abgesetzt werden





    Bin für jede Idee dankbar, wie ich das Problem lösen kann. DANKE!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe zwar die Option "neuer Eintrag" beim außergewöhnliche Belastung, aber kann ich da irgendwie auch solche Fall dazu eingeben? und wie kann ich erklären dass sie war ledig und sie heiratete?

    Einfach Zeile für Zeile den Programmanweisungen folgen und alles genau beantworten. Die Programmmaske passt sich immer gemäß den vorhergehenden Antworten an.


    2015-05-27-unterhaltsleistungen-beruecksichtigung-personen-aufenthaltserlaubnis-aufenthaltsgesetz.pdf