Guten Abend
Ich habe eine Flüchtling bei mir zuhause genommen und unterhalten (Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben), sie hat in unserer Wohnung von 01.01.2016 bis 31.05.2016 gelebt, und dann verheiratet.
nach diesem Link http://www.finanztip.de/spenden-als-sonderausgaben/
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Wollen Sie eine bestimmte Person finanziell unterstützen, können Sie Ihre Zuwendung nicht als Sonderausgabe absetzen. Wer Menschen in Not dauerhaft finanziell unterstützt, hat jedoch eine andere Möglichkeit des steuerlichen Abzugs: als außergewöhnliche Belastung. Nehmen Sie einen Flüchtling in Ihrem Haushalt auf, dann können Sie für das Jahr 2016 den Höchstbetrag von 8.652 Euro (2015: 8.472 Euro; 2017. 8.820 Euro; 2018: 9.000 Euro) als Unterhaltsleistung geltend machen. Das Finanzamt verlangt, dass Sie schriftlich erklären, alle Kosten für den Lebensunterhalt der aufgenommenen Person zu tragen. Sammeln Sie alle Quittungen, um diese bei Verlangen einreichen zu können."
Ich habe zwar die Option "neuer Eintrag" beim außergewöhnliche Belastung, aber kann ich da irgendwie auch solche Fall dazu eingeben? und wie kann ich erklären dass sie war ledig und sie heiratete? .....so weit ich verstehe, muss 5 mal 721 Euro voll abgesetzt werden
Bin für jede Idee dankbar, wie ich das Problem lösen kann. DANKE!