Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung

  • Hallo,


    ich erledige meine Einkommensteuer schon seit Jahren mit dem WISO SteuerSparbuch.


    Im Juni 2016 haben wir eine Eigentumswohnung gekauft, Fertigstellung März 2017. diese wird vermietet. Laut Hilfe-Funktion kann ich die Anschaffungskosten absetzen, aber nirgendwo im Programm unter "Immobilien" taucht das Wort Anschaffungskosten auf.
    Für die Abschreibung der Wohnung muß der Wert des Grundstückes abgezogen werden. Aber wo trage ich den Wert ein? Es wird auch nirgends nach dem Wert der Immobilie gefragt.


    Was mache ich falsch, oder werden diese Angaben erst im nächsten Jahr fällig, da ja die Fertigstellung erst in diesem Jahr erfolgt.


    Danke für Eure Hilfe, aviatikus

    • Offizieller Beitrag

    erst ab Fertigstellung wird eine Anlage V erstellt.
    Lia

    Das stimmt so nicht. Selbstverständlich können gewisse Aufwendungen auch als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden. Es gilt dabei das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Die sich aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten ergebende AfA kann allerdings in der Tat erst zeitanteilig ab Anschaffung/Fertigstellung berücksichtigt werden. Das erklärt m.E. allerdings auch das Steuerprogramm sehr gut, wenn man Zeile für Zeile vorgeht.

  • in der Frage tauchte nichts von vorweggenommenen WK auf - wie z.B. Zinsen.
    Daher ist meine Antwort durchaus richtig: in 2016 wird keine Anlage V mit Anschaffungskosten usw. ausgefüllt werden können.
    Und der Wert des Grundstücks ist hier auch uninteressant - das wird alles erst nach Fertigstellung berechnet!
    Lia

    • Offizieller Beitrag

    in der Frage tauchte nichts von vorweggenommenen WK auf - wie z.B. Zinsen.

    Einfach mal das lesen

    Im Juni 2016 haben wir eine Eigentumswohnung gekauft, Fertigstellung März 2017.

    und die Lebens-/Berufserfahrung sprechen lassen. Den Steuerfall möchte ich sehen, wo bei dieser Konstellation keinerlei vorweggenommene Werbungskosten angefallen sind.