Beitragsnachweise nach Betriebsprüfung ändern

  • Hallo,


    bei der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung haben sich Änderungen für vorhergegangene Beitragsjahre ergeben - kann mir jemand sagen, wo ich eine Anleitung dazu finde, wie ich die Nachweise nun korrigiere bzw. auf was genau ich achten muss. Ich habe dazu bisher leider nichts gefunden.


    Für Eure Hilfe bin ich jetzt schon dankbar!

  • Moin,


    m. W. musst Du die Beitragsnachweise nicht korrigieren - die DRV teilt dies den jeweiligen Einzugsstellen mit. Da der Arbeitgeber Schuldner der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist, ist eine "Weiterbelastung" an den Arbeitnehmer, wenn überhaupt, nur in einem sehr kurzen Zeitraum (3 Monate) möglich.


    Eine Nachzahlung/Erstattung würde ich demnach nur auf "periodenfremde Aufwendungen/Erträge" buchen.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Vielen Dank für Deine Antwort.


    Ja, dass der AN nicht belastet werden soll und kann ist korrekt und habe ich auch so recherchiert.


    Die DRV hat das Ergebnis der Prüfung den Einzugsstellen mitgeteilt - jedoch wurde ich von einer Einzugsstelle darauf hingewiesen, dass ich verpflichtet wäre eine Korrekturmeldung abzugeben.

  • Sorry habe dir nicht in diesem Forum geantwortet. Weil ich neu hier war. Habe dich angeklickt und Hinweis geschrieben.
    Hoffe du hast trotzdem meine mail bekommen.