steuer:Sparbuch 2016: Umsatzsteuer mit §13b als "Solo Selbständiger"

  • Hallo,


    erst einmal möchte mich entschuldigen, dass ich nach ca. 30 Minuten zu meinem Fall keine konkrete Hilfe im Forum gefunden habe, die ich verstanden hätte.
    Daher möchte ich mein Anliegen schildern in der Hoffnung, dass dies in diesem Thema für mich verständlich erläutert wird:
    Es geht um eine Umsatzsteuererklärung für Solo-selbständigen Fliesenleger.(Vorjahres Umsatz über 20 000€ (Einkommen ca. 15000€) diesjähriger Umsatz auch über 20000€.) Kleinunternehmerregelung fällt weg.


    1)In der Einkommensteuererklärung eingetragenes Einkommen, das mit gleich auch der Umsatz des Unternehmen ist, wird nicht auf die Umsatzsteuererklärung übertragen?
    -Man muss erneut die gleiche Summe eintragen, die Frage ist natürlich wo. Daher wird die Summe wohl auch nicht direkt übertragen.


    2) 90% der Rechnungen sind mit §13b ausgewiesen, somit liegt die 19% Umsatzsteuer nicht bei mir.
    -Vom rein logischen Sinn her, habe ich die 10% Rechnungen mit MwSt. bei "Steuerpflichtige Umsätze" eingetragen.


    3)Muss ich denn die anderen Rechnungen die keine MwSt. enthielten (somit ich auch keine extra Gelder erhielt) überhaupt eintragen, wenn ja, wo dann?


    -"Leistungsempfänger als Steuerschuldner" >>> "Steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern (§13b Abs. 1 UStG)" >>> "Umsatz" und "Steuer" kann man nun Beträge und oder eine Liste eintragen. Soll ich dort alle Rechnungen eintragen die keine MwSt. enthielten, wenn ja warum dann der "Steuer" Eintrag daneben?


    -Trage ich bei "Steuer" was ein, wird sofort dies zu meiner Umsatzsteuer dazugerechnet, die ich dann an das Finanzamt übersenden soll, dass macht also so gesehen kein Sinn.
    Ist folglich dann überhaupt der Punkt "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" > "Steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern (§13b Abs. 1 UStG)" richtig?



    Ich weiß es ist etwas schwierig formuliert, konkret will ich nur wissen, ob das Programm nur meine mit MwSt. belasteten Rechnungen will, oder Alle, die ich dann separat eintrage welche mit MwSt. waren oder nicht. Und diese Eintragung muss dann wo geschehen?


    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bedanke mich im Voraus.



    Gruß aus dem Norden



    (Ich bitte auch darum, sich nicht oberflächlich auf die Ausdrucksweise oder kleinere Fehler aufzuhalten, um diese mir dann vorzuhalten. In vielen Foren mit "Experten" kommt es häufig vor, dass die erste Hilfe darin besteht, einem mittzuteilen wie man das Thema hätte schreiben sollen.)

  • Ich weiß es ist etwas schwierig formuliert,

    hallo ...ich nochmal,
    Ich habe mir dein "Posting" jetzt mehrere Male durchgelesen/zu Gemüte geführt und bin zu dem Entschluss gekommen Dich zu bitten, vllt. doch für ein paar Euro einen bezahlten Fachberater zu Rate zu ziehen.
    Oft und ergänzend wird auch empfohlen einen Kurs in einer Abendschule zu belegen um sich ein wenig Sachwissen anzueignen.
    Dein Anliegen ist nicht "schwierig" formuliert. Zumindest nicht für jemand, der auch Bauleistungen nach § 13 b UStG abwickelt.
    Dein Anliegen wäre, nötiges Buchhalterisches Grundwissen vorausgesetzt, evtl. auch auf längere Sicht zu beantworten. Nur, denke ich, dass das hier der falsche Ort ist.
    vllt. sieht es der eine oder andere aus der Community hier anders und ist behilflich.


    sorry nochmal

  • Hallo,


    danke erst einmal für dein Bemühen, denke ich.


    Zu deiner ersten Antwort:


    -Stimmt, ich habe tatsächlich vergessen es hinzuschreiben, der Explorer ist abgestürzt und in der ersten Fassung hatte ich es im Titel erwähnt. In dieser habe ich es schlichtweg vergessen. Also ich habe das > WISO Steuer Sparbuch 2016 < genauer das Abo.


    Zu deiner zweiten Antwort:


    Ich denke wenn du vorher gewusst hättest, welches Programm ich gemeint habe, hättest du eventuell mehr helfen oder beitragen können.
    Ich habe eine Frage bezüglich der Deutung eines oder mehrerer Punkte im Programm > WISO Steuer Sparbuch 2016 < gestellt und weiter in Bezug zu meinem Anliegen, ob auch diese Punkte genau dafür da sind was ich vorhabe. Unmöglich nachzuvollziehen, da man ja nicht erkennen konnte welches Programm. X(


    Es ist doch ein Forum für die Steuer-Programme von BUHL. Daher eine Frage hinsichtlich der Bedeutung einiger Funktionen ist doch genau das, wozu Foren dienen. Um Benutzer die eventuell dies Wissen zu befragen.
    Im Umkehrschluss mir zusagen, dass man mir nicht helfen kann, ist auch eine Art Hilfe?
    Ein Abendkurs für die Software WISO Steuer Sparbuch wüsste ich auf anhieb nicht.


    Wie ich dies in der Umsatzsteuererklärung "manuell" eintrage weiß ich in etwa auch, habe es ja bereits gemacht, ich wollte diesmal aber es mit dem Programm versuchen und elektronisch übermitteln. Nur verwirren mich die Punkte etwas.(Wie in meinem 1. Post das Beispiel zu dem Punkt zu lesen war.)


    Dennoch danke ich dir natürlich, zumindest konnte ich so das nicht erwähnte Programm ergänzen, was eventuell mehrere Leute anspricht, die es benutzen.



    Gruß

  • Umsatzsteuererklärung "manuell" eintrage

    hallo auch,
    Ich bin halt der Meinung, wer Sätze wie diesen schreibt:

    In der Einkommensteuererklärung eingetragenes Einkommen, das mit gleich auch der Umsatz des Unternehmen ist,

    denkt auch, was landläufig übrigens viele denken, dass er das Geld was er von der Steuer "absetzen" kann, vom Finanzamt zurück bekommt.
    "Eingetragenes Einkommen ist nicht gleich Umsatz. Auch nicht umgekehrt.


    Ebenso verhält es sich mit der Vergütung Deiner Leistungen, welche wie Du schreibst zu 90% Bauleistungen sind, für die der Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13 b gilt.
    Hier macht das Programm intern die Ust-Umbuchung, so dass diese bei der Voranmeldung u. Erklärung im richtigen Feld u. der richtigen Anlage auftaucht.


    Weißt Du auch, dass das WISO-Steuer:sparbuch ein Modul (EÜR) integriert hat, welches die "Buchhaltung" kleinerer Betriebe nebst den nötigen Anmeldungen u. Erklärungen macht?
    Also nicht so von alleine, die Zahlen u. Vorfälle musst du schon eingeben.


    Befasse Dich einmal ein wenig mit diesem EÜR-Modul, lege einen "Testfall" an und klcke auch die Fragezeichen :?: welche vor den Feldern als kurzhilfe sind. rufe auch mal die Programmhilfe auf oder nutze rechts oben die Suchfunktion.
    Versuche einmal ein paar Buchungen ins Buchungsfenster einzugeben und rufe danach die dif. "Auswertungen" auf, um das Ergebnis zu sehen.


    toi toi toi
    Gruß

  • Hi,


    danke dir erneut für deine Rückmeldung.
    Ich meine zu behaupten, nicht geschrieben zu haben, dass ich irgend etwas von Finanzamt wieder bekommen will oder sollte.
    Mein Vergleich mit Einkommen und Umsatz war etwas übertrieben. Der Umsatz bezieht sich auf alle Einnahmen/Einkünfte ohne die Ausgaben, was zu dem Einkommen einen Unterschied aufweist.
    Das mit der EÜR hatte ich auch schon rumprobiert, als ich noch als Kleinunternehmer galt und diese eigentlich nicht machen musste.
    Werde nun da noch konkret weiter arbeiten.
    Mich haben lediglich die erwähnte Funktionen / Punkte verwirrt, die für mein Fall zutreffend klangen. Aber dem scheint nicht so. (Diese Punkte sind bei "Sonstige Selbständige Tätigkeiten" zu finden.)
    Für meinem Fall ist ein Gewerbebetrieb-(EÜR)Einzelkaufmann oder Kleingewerbe anzunehmen.
    Gut ich mache mal meine EÜR fertig, danke dir für deine Tipps. Über Anlage UN bin ich mir noch unsicher, aber ich bearbeite erst einmal.


    Gruß

  • Über Anlage UN bin ich mir noch unsicher, aber ich bearbeite erst einmal.

    Ich denke einmal dass die für dich weniger relevant ist.


    Zitat

    Anlage UN für im Ausland ansässige Unternehmer:
    Die Anlage UN brauchen Sie nur abzugeben, wenn Sie als Unternehmer im Ausland ansässig sind.

    Für dich käme eher (für deine 90% §13b-Umsatz ) zusätzlich Anlage UR zur USt.-Erkl. (Ergänzende Angaben zu Umsätzen § 13 b Abs.2 usw .. in Betracht.


    Aber wie schon erwähnt:
    Ohne fundiertes Wissen bist Du "aufgeschmissen"
    u.a. auch, weil in die Erklärung auch die Steuer für Privatnutzung Auto und Telefon etc.pp. mit einfließt.

  • Das mit der EÜR hatte ich auch schon rumprobiert, als ich noch als Kleinunternehmer galt und diese eigentlich nicht machen musste.
    Werde nun da noch konkret weiter arbeiten.

    Das musst du sogar! Für Unternehmer, die Umsätze über 17.500 Euro haben (unabhängig von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung) sind verpflichtet, eine Einnahmenüberschussrechnung nach amtlichem Muster per Elster an das Finanzamt zu senden. Dies gilt ab nächsten Jahr übrigens für alle (ganz neue Verfügung der Finanzverwaltung). Und da ja auch so etwas wie Dokumentationspflichten, Nachweispflichten etc. vorhanden sind, solltest du schnellstmöglich die Prinzipien der Einnahmen-Überschussrechnung erlernen. Excel-Tabellen sind hier suboptimal.


    Zu den Umsätzen nach § 13b UStG (ich nehme an, du hast Abs. 5-Umsätze): für diese fällt keine Umsatzsteuer an, da ja Reverse Charge, d.h. deine Kunden ermitteln die Umsatzsteuer und führen sie ab und können im Gegenzug die Vorsteuer ziehen. Du musst diese Umsätze in der Anlage UR aufführen. Dies erfolgt automatisch, wenn du das "richtige" Umsatzkonto nimmst. Im SKR 03 wäre dies 8337.

  • Hallo,


    entschuldige jetzt muss ich es einmal sagen, ich bin zwar sehr dankbar für deine Hilfe, aber ständige von dir zu hören, dass du "...Wissen ..." verlangst, nervt ein bisschen.
    In der Schule sitzt ja auch kein Lehrer, der bei jeder Frage den Schülern zwar hilft, ihnen aber dann sagt: Sie müssten sich erst mal Wissen aneignen, bevor Sie mit dem Lehrer reden / befragen können.
    Das Beispiel ist nicht perfekt, wir sind ja hier nicht in der Schule, aber es sagt ungefähr was ich meine.
    Du tust ja so, als müsse man das Wissen eines Steuerberaters oder Buchhalters aneignen, um mit dir zu reden, dann bräuchte ich aber dieses Forum ja nicht.


    Ich bin ja in diesem Forum, weil ich eine Funktion entdeckt habe, die für mich verwirrend war.


    >Im nachhinein hätte ich mir auf mein eigenes Problem so geholfen, in dem Erfragt hätte warum man als Unternehmer diesen Punkt bearbeitet, der nicht für selbständige Unternehmer zuständig ist.<


    Und ich habe kein Problem mit den Eintragungen für meine Steuerklärung. Privatnutzungen, Betriebswagen etc. sind sehr gut dokumentiert. Doch dies ist für mich kein "fundiertes Wissen", weil das relative logisch ist und weil das Programm oft gut erklärt was damit gemeint ist. Vor 2014 hatte ich sogar Buch geführt, was ähnlich der EÜR war.
    Das WISO Steuer Sparbuch hatte ich wohl etwas anders gedeutet und es waren Punkte eingeblendet, die mich später verwirrt haben. Da ich ja nun weiß, dass die eigentlich nicht dazu gehören, geht es gut mit dem Programm voran.



    Die Anlage UN habe ich nie abgegeben, habe nur nicht alles, was dort vermerkt ist, durch studiert, dachte du hast da was entdeckt was für mich zu trifft. Wollte daher die nochmal begutachten. Hatte aber recht damit die nie abgeben zu müssen.


    @nesciens


    Danke für deine Antwort. Ich habe mit dem Finanzamt direkt damals gesprochen, also mit meinem Sachbearbeiter. Für die Steuererklärung 2014, musste ich keine EÜR machen, habe aber eine ähnliche Form abgegeben.(Einkommen unter 17500€ es galt die Kleinunternehmerregelung. )
    Das mit dem Konten habe ich soweit auch so in meiner Rohfassung, zumindest für die umsatzsteuerfreien Einkünfte.


    Gruß