Guten Abend zusammen,
da dies mein erster Forenbeitrag ist, bitte ich um Verständnis, falls etwas nicht so ganz korrekt sein sollte
Ich habe bereits das Forum durchforstet, konnte aber leider nichts passendes finden bzw. war nach dem Lesen verwirrter als vorher
Folgende Situation:
Mein Arbeitgeber (Dienstleister) hat mich im vergangenen Jahr (2016) bei einem Kundenunternehmen untergebracht.
Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet und es gibt eine Klausel, dass ich als Leiharbeitnehmer im Kundenunternehmen tätig werden soll. Ein fester Arbeitsort ist somit nicht gegeben, da der Kunde jederzeit wechseln kann (der Kunde war im Jahr 2016 allerdings immer das selbe Unternehmen).
Ich wurde immer nur für 3 Monate beauftragt (es wurde je Quartal eine bestimmte Stundenzahl vom Kunden angefordert).
Während des gesamten Jahres bin ich tagtäglich zum Kundenunternehmen gefahren. Stundennachweise o.Ä. wurden nur online eingereicht (ich war somit an keinem einzigen Tag im Jahr bei meinem Arbeitgeber vor Ort).
Die Frage ist jetzt wie ich diese Stecken angeben muss. Zählen diese zu "Wege zur Arbeit" oder sind diese in meinem Fall als "Reisekosten" anzusetzen?
Ich konnte im Forum leider keinen entsprechenden Eintrag finden bzw. nur welche, die vor der Gesetzesänderung (2014) verfasst wurden und somit in meinem Fall nicht zutreffen.
Vielen Dank im Voraus!