Guten Tag,
ich bin selbständiger Handelsvertreter und erbringe keine umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen.
Unter die Kleinunternehmerregelung falle ich nicht mehr.
Darf ich die auf Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (Bsw. Übernachtungskosten, Parkentgelte, Tintenpatronen) steuerlich geltend machen oder
ist stets der Nettowert anzusetzen?
Lapidar, dennoch bin ich für Eure Hilfe dankbar.
Lg Chris